Beim Autokauf wann und wer zahlt die MwSt?
Hallo! Die Situation ist folgendes.
Es gibt ein Autohändler welche seine Auto nur an Gewerbetreibende verkauft. Beim Preis steht folgendes "MwSt nicht ausweisbar" und der Verkaufer sagte, dass das Auto laut 25a. UStG Differenzbesteuert ist.
In diesem fall, wenn ich als Firma das Auto kaufe und weiter nach einem anderen EU Land exportiere, muss ich dann die "lokale" MwSt dann zahlen oder nicht? Wie ist es wenn ich dann das Auto an mich (als Privatperson) verkaufe?
Vielen Dank!
3 Antworten
Wenn Du bei einem Händler kaufst udn selbst Unternehmer bist, würde ich ihm raten auf den Vorteil der Differenzbesteuerung zu verzichten, weil Du ja abziehen darfst.
Beispiel:
Er hat für 8.000,- Euro von Privat gekauft. verkauft für 10.380,- mit Differenzbesteuerung. So braucht er nur 2.000,- Umsatz mit 380,- Eruo versteuern, die Du aber nciht abziehen kannst.
Er kann aber auch an Dich für 10.000,- + 1.900,- verkaufen udn die 1.900,- kannst Du abziehen, es wird also billiger für Dich, ohne Nachteil für ihn.
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Bei Deinem Verkauf kommt es darauf an, ob der Käufer Unternehmer ist, oder Privatperson.
Ist es ein Unternehmer lässt Du Dir seine USt-ID geben und es ist eine innergemeinschaftliche Lieferung und damit für dich steuerfrei.
Bei einem Verkauf an eine Privatperson, schlägst Du entweder die Deutsche USt auf (wenn Du mit Vorsteuerabzug gekauft hast), oder Du wendest die Differenzbesteurung an.
Das gilt alles bei Gebrauchtwagen.
Bei Neuwagen zahlt der Käufer in seinem Land die dortige Umsatzsteuer.
Das Auto ist nicht differenzbesteuert, sondern wird ohne Mehrwertsteuer an Dich verkauft. Soweit ist also keine USt. zu bezahlen.
Hast Du denn überhaupt eine umsatzsteuerpflichtige Firma für den gewerblichen Weiterverkauf gebrauchter Autos? Hört sich nicht so an. Nur bei einem umsatzsteuerpflichtigen Weiterverkauf (also Du führst USt. auf den Verkaufserlös ab) käme die Differenzbesteuerung zum Tragen, da Du ja keine Vorsteuer ziehen kannst.
Oder willst Du nur den Preisvorteil des Händlers nutzen, und gibst ihm gegenüber an, dass Du sonstiger Gewerbetreibender bist? Das machen ja einige. Für den Händler ist Deine Angabe nur für seine Gewährleistungspflichten wichtig, den weiteren Verlauf verfolgt er natürlich nicht. Wenn Du folgend das Auto als Privatperson weiterverkaufst, ist das ein privates Veräusserungsgeschäft und nicht umsatzsteuerpflichtig.
Der Käufer hat die Mehrwertsteuer zu zahlen.