Seit 2014 gibt es ja das neue Gesetz zur Absetzbarkeit der Zweitwohnung. Hierbei heißt es, dass der Zweitwohnsitz nur halb so weit von der Arbeitstelle entfernt sein darf wie der Hauptwohnsitz. Meine Frage ist aber wie weit muss der Hauptwohnsitz von der Arbeitsstelle entfernt sein damit der Zweitwohnsitz anerkannt wird?
Angenommen, Person A wohne Luftlinie ca 20km vom Arbeitsort entfernt (schnellste Fahrstrecke ca 25km). Nun würde sich Person A direkt im Ort der Arbeitsstelle eine Wohnung nehmen. Diese würde nur ca 2km von der Arbeitsstelle entfernt liegen. Rein formal würde sich die Entfernung auf 1/10 reduzieren, aber würde der Zweitwohnsitz anerkannt werden?