Lohnt sich bei mir ein Mini-Job mehr als mein Teilzeit-Job mit 20 Stunden?

Hallo zusammen,

mein Mann arbeitet Vollzeit (Lohnsteuerklasse 3) und ich Teilzeit mit 20 Stunden (Lohnsteuerklasse 5) Er verdient Brutto das 3-4 fache von meinem Bruttogehalt. Dazu habe ich natürlich bei Lohnsteuerklasse 5 monatlich einige Abzüge und wir müssen nun trotzdem für 2014 eine hohe Summe nachzahlen, sowie gleichermaßen eine hohe Summe vorauszahlen für 2015, sowie in 2015 quartalsmäßig Vorauszahlungen für 2015 leisten.

Zum einen habe ich mir überlegt, die Lohnsteuerklassen auf 4/4 oder 4/4 mit Faktor zu wechseln. Somit hätten wir zwar die monatliche Einbußen, aber dafür nicht alles auf einen Schlag per Nachzahlung / Vorauszahlung!

Dann wiederum überlege ich mir, ob es sich für mich überhaut noch lohnt auf Steuerkarte zu arbeiten, oder doch lieber einen Mini-Job anzunehmen. Denn mein geringer Netto-Lohn, abzüglich Fahrtkosten, abzgl. unserer Nachzahlung auf den Monat verteilt, kommt das Ganze unterm Strich so etwa einem Minijob-Gehalt gleich, nur das ich somit weniger Stunden arbeiten müsste und mehr Zeit für unser Kind hätte.

Ich sehe das in etwa so, dass ich 10 Stunden pro Woche für den Staat arbeiten gehe.

Mir ist schon klar, dass ich somit auch in die RV, AV, KV und sonstige Dinge einbezahle. Allerdings bin ich doch eigentlich durch unsere Heirat auch familienversichert, eine zusätzliche Rentenversicherung habe ich sowieso. Jetzt meine Fragen:

Wenn wir nun doch zum Dezember unsere Steuerklassen wechseln würden, käme uns dies zu Gute?

Und sollten wir uns nun doch beispielsweise im 1. Quartal 2016 für die Lösung Mini-Job entscheiden, bleiben dann auch weiterhin die Vorauszahlungsansprüche des Finanzamtes bestehen?

Würden wir nochmals zur Steuer veranlagt werden, wenn mein Mann Lohnsteuer 3 behält und ich Mini-Jobe und meine Abgaben an die Knappschaft leiste?

Ich glaube ich habe das Ganze etwas verkompliziert, hoffe aber dennoch das mir jemand zeitnah helfen kann.

Zaubermaus29Trier

Steuerklasse, Mini-Job, Steuernachzahlung
Welche Steuerklasse bei Selbstständigkeit + Angestelltenverhältnis?

Hallo zusammen,

ich bin seit wenigen Monaten selbstständig. Da es noch dauert, bis die ersten Aufträge kommen bzw. bis ich regelmäßig Aufträge bekomme, habe ich mir einen 23h-Teilzeit-Nebenjob gesucht (und gefunden). Der zusätzliche finanzielle Puffer war natürlich auch ein Grund.

Die Prüfung von der gesetzlichen Krankenkasse steht noch aus, ob ich haupt- oder nebenberuflich selbstständig bin. Vom Arbeitseinsatz würde ich sagen: gerade so hauptberuflich. Da ich jedoch aktuell noch keinen Cent durch selbstständige Arbeit verdiene (und das sicher noch einige Monate dauern wird) könnte es durchaus sein, dass ich von der Krankenkasse als nebenberuflich selbstständig eingestuft werde.

Jetzt zu meiner Frage: Wenn mich die Krankenkasse als nebenberuflich selbstständig und hauptberuflich angestellt einstuft: Sieht es das Finanzamt dann genau so? Mein Angestelltenverhältnis ist als Nebenjob Steuerklasse 6. Wäre es als Hauptjob möglicherweise Steuerklasse 1? Denn dann könnte ich mir die pauschale Lohnsteuer sparen, das macht dann doch einiges aus. Oder bin ich immer automatisch in Steuerklasse 6 eingestuft, wenn ich zusätzlich selbstständig bin - egal ob haupt- oder nebenberuflich?

Hoffentlich ist meine Frage einigermaßen verständlich. Morgen rufe ich die Krankenkasse an und wahrscheinlich auch beim Finanzamt. Aber ich würde schon mal gern Bescheid wissen. Vielen Dank!

Finanzamt, Selbstständigkeit, Steuerklasse, Steuern, Nebentätigkeit

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