Steuerabzug Steuerklasse 6?
Hallo,
ich bin Studentin und habe einen Werkstudentenjob (Steuerklasse 1), da ich hier jedoch nicht viel verdiene habe ich nun eine Zweitstelle angefangen. Hier bin ich jedoch nur kurzfristig (einmalige Tätigkeit) und verdiene ca. 490€. Spring ich damit automatisch in die Steuerklasse 6 und mit wieviel € kann ich netto rechnen?
Würde gerne wissen, ob es sich lohnt die Tätigkeit anzunehmen.
1 Antwort
Es weden bei 490€ in Steuerklasse 6 54€ an Lohnsteuer einbehalten. Die endgültige Steuerbelastung lässt sich aber ohne Angaben zum ersten Beschaftigungsverhaltnis nicht beurteilen.
Du bist dann für das Jahr zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet und je nach verdienst im ersten Job bekommst Du entweder noch etwas von den 54€ erstattet oder musst noch etwas nachzahlen.