Biene Maja Schutzbrief Eigentümer?

3 Antworten

Es kommt darauf an, wenn Ihr Vater es so eintragen lassen hat, das Sie mit 18 also Volljährigkeit auf Ihnen übergeht, dann können Sie darüber verfügen. Hat Ihr Vater dieses nicht getan bekommen Sie kein Geld ausgezahlt. Da Ihr Vater immer noch berechtigter ist. Fragen Sie Ihren Vater danach, wenn Sie es ehrlich meinen und das Geld mal eben so abziehen wollen. Denn warum stellt man eine solche Frage, die man locker flockig zuhause lösen kann. Sie brauchen doch einfach nur fragen, warum ist das so schwer ? Sorry aber daher der Verdacht das Sie das Geld nur abziehen wollen und weg. Sollte ich mich Irren nehme ich alles zurück, frage mich dann allerdings wieder warum man nicht den Vater fragt der die Police hat. In diesem Sinne


Blauerhase22 
Beitragsersteller
 21.02.2020, 09:05

Nein so ist es nicht😅 ich habe mir bloß gedacht, bevor ich meinen Vater mit diesem Thema konsultiere (und da es sich ja um eine größere Summe handelt) ich mir vorher einfach ein wenig Gewissheit schaffe, mehr nicht 😁

Dein Vater ist Versicherungsnehmer und Du bist versicherte Person.

Frage bei der Versicherung nach den ursprünglichen Versicherungsbedingungen und nach einer Policenabschrift.

Versicherungsnehmer ist Dein Vater. Dem würde das Geld zustehen.

Wenn Du Dich im Internet umgeschaut hast dann ist Dir ja bekannt, dass die fragliche Versicherung offenbar ohne Gerichtsverfahren keine vorzeitigen Zahlungen vornimmt.