Keine Schulzeiten in der Rentenversicherung?
Hallo,
wie teile ich der Rentenversicherung am besten meine Schulzeiten mit? Eine Kontenklärung durchführen oder einfach die Nachweise bei der Rentenversicherung oder Krankenkasse einreichen?
Es fehlen Zeiten von Schulen, Ausbildung und Studium.
Welche Belege brauche ich dazu jeweils von Schule, Ausbildung und Studium?
2 Antworten
Du musts die tatsächliche Berufsausbildung durch geeignete Urkunden/ Unterlagen/ Zeugnisse nachweisen.
Allein die Angaben des Berechtigten gegenüber der Rentenversicherung das er eine Berufsausbildung gemacht hat, reichen nicht aus. Als Nachweise können auch gelten:
- Unterlagen zum Lehrvertrag bei der IHK einzuholen,
- Lehranzeige bei der zuständigen Berufskammer oder durch Bescheinigung bei der Handwerkskammer, Eintragungen in der Lehrlingsrolle,
- eine Arbeitgeberbescheinigung,
- der Gesellenbrief oder das Prüfungszeugnis,
- SVA-Buch der ehemaligen DDR
- als letztes bleibt nur noch die Eidesstattliche Versicherung.
Kleine Ergänzung noch dazu:
§ 23 SGB X enthält eine Legaldefinition dazu, wann eine Tatsache als glaubhaft gemacht anzusehen ist und verweists u.a. auf den § 203 SGB VI: Glaubhaftmachung der Beitragszahlung
(1) Machen Versicherte glaubhaft, dass sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausgeübt haben und für diese Beschäftigung entsprechende Beiträge gezahlt worden sind, ist die Beschäftigungszeit als Beitragszeit anzuerkennen.
(2) Machen Versicherte glaubhaft, dass der auf sie entfallende Beitragsanteil vom Arbeitsentgelt abgezogen worden ist, so gilt der Beitrag als gezahlt.
https://www.rentenblicker.de/aktuelles/faq_studium_und_rente.html#1975
Also kannst Du diese Zeiten durch Immatrikulationsbescheinigungen und für die Schulzeit mit Schulbescheinigungen ersatzweise ( beglaubigten ) Zeugnissen bzw. Abschlusszeugnis/se sollten reichen - nachweisen.