Problem
- -Ich habe beim Amt eine Schweigepflichtentbindung eingereicht, in welcher meine Signatur ,digital' war.
- -Alle anderen Felder waren ebenfalls auf dem PC ausgefüllt.
- -Ich wurde vom Amt darüber informiert, die Unterlagen im „Original" mit einer handlichen Unterschrift einzureichen.
- -Ich habe die Unterlagen mit einer handlichen Unterschrift versehen.
- -Das Datum wurde ebenfalls angepasst und per Hand geschrieben.
- -Die Kopien wurden von mir eingescannt und per E-Mail an das Amt verschickt.
-Das reichte nicht.
Die Nachricht vom Amt:
-„Die Schweigepflichtentbindung muss von Ihnen im „Original" hier vorgelegt werden muss, da das Amt eine „Kopie" nicht akzeptiert.
-Ich bitte Sie daher, die von Ihnen unterzeichnete „Original"-Schweigepflichtsentbindung hier vorzulegen."
Frage:
-Was wird mit „Original" gemeint.
-Die Schweigepflichtentbindung wurde mir vom Amt nicht als ,beglaubigtes' ,Original' zugeschickt, sondern als E-Mail-Anhang, welches ich lediglich herunterladen und ,kopieren' kann. Entsprechend kann ich die Unterlagen dann lediglich als ,Kopien' einreichen.
[-Werden mit dem Begriff „Original" Unterlagen gemeint, welche ich alle per Hand ausfüllen muss, und per —>Briefumschlag
beim Amt einreichen muss. Es besteht das Gefühl, dass auch dies falsch sein wird.]