Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze bei der Schwerbehindertenrente?
Ich bin Freiberufler, 62 schwerbehindert und konnte laut Rentenauskunft bereits 2010 die Schwerbehindertenrente ohne Abschläge beziehen. Jetzt sind mir die Einnahmen weggebrochen und es wird mir nichts anderes übrigbleiben, als in Schwerbehindertenrente zu gehen. Da diese Rente so niedrig ist, muss ich dazu verdienen. Kann ich das nach dem Modell der Kombirente? Gibt es für Bezieher von Kombirenten noch die Möglichkeit weitere Entgeltpunkte, z.B. durch freiwillige Versicherung bis zum Eintritt in die Regelaltersrente anzusparen? Grüße Micki
1 Antwort
Neben der Vollrente kann man bis zu 450 Euro monatlich verdienen.
Es gibt auch die Möglichkeit, Teilrenten in Höhe von 1/3, 1/5 oder 2/3 der Vollrente zu beziehen.
Die Hinzuverdienstgrenzen richten sich nach den Einzahlungen der letzten drei Jahre vor dem Rentenbeginn. Es gibt auch Mindesthinzuverdienstgrenzen.
Lass dich dazu am besten bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Liebe Lissa, danke für den Tipp. Ich dachte, die Zuverdienstgrenze wäre dieses Jahr geändert worden ins Kombimodell, d.h. die Zuverdienstgrenze wäre dann das durchschnittliche Monatsbrutto des höchsten Jahresbruttos innerhalb der letzten 15 Jahre. Ich werde mich wirklich mal von der DV beraten lassen. Trotzdem Dankeschön und einen schönen Abend
Deine micki1