Beitrag zur Rentenversicherung bei Aussteuerung der Kr.k.und kein Erhalt von Hartz 4

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Da Dein Krankengeld ausgelaufen ist und auch Dein Arbeitslosengeld I endete und der Rentenwiderspruch wegen der Erwerbsminderungsrente läuft, solltest Du Arbeitslosengeld II (= Hartz IV) beantragen, denn Du hast nicht nur keine Rentenversicherung, sondern auch keine Kranken- und Pflegeversicherung. Das Jobcenter würde Dir Alg II zahlen, wenn Du finanziell hilfebedürftig wärst, aber seit dem 1.1.2011 werden bei Alg-II-Bezug keine Rentenbeiträge mehr bezahlt. Aber die Arbeitslosigkeit zählt als Anrechnungszeit, erhält aber keinen "Wert" in der Rentenberechnung, zählt aber als Wartezeit mit. Wünsche Dir viel Glück beim Rentenwiderspruch.


bea123 
Beitragsersteller
 17.04.2012, 09:11

hallo,bin Familienversichert über Ehemann,Alg II wird nicht bezahlt (Ehemann verdient). Danke für Deine Antwort