Hallo, erhalte für Dez. rückwirkend Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Agenturf fordert nun das bereits gezahlte Geld von der Rentenkasse zurück. Ein Hin und her. Weiß jemand wie die kleinst möglichste Rate bei einem Überbrückungsdarlehn von der Arge ist? Hatte vorher ALGII. Für meine gerade provisorisch sitzende Zahnbrücke (noch nicht fest eingebaut) erhalte ich von der Aok doppelten Festzuschuß und Härtefall. Muß ich mit Nachzahlungen rechnen, weil ich in dieser Zeit ja nun rückwirkend in Rente bin, oder gilt die Gewährung und Situation trotzdem zum Tag der Antragstellung? Desweiteren bin ich mit dem Ergebnis der Brücke optisch nicht so ganz zufrieden (die gemachte Brücke im Frontbereich wirkt optisch schief und ist deutlich weißer als der Rest meiner Zähne. Habe ich das Recht bei nichtgefallen eine andere Brücke in Auftrag geben zu lassen? Wer zahlt diesen Austausch bzw. Neue Brücke?

Danke Gruß Alenja