Führerschein verloren durch Post-Zustellung?
Hallo allerseits,
ich habe am 23.09.21 mir einen neuen Führerschein beantragt, da der alte Unbrauchbar war (Brille musste entfernt werden). Hat alles soweit vor Ort bei der zuständigen Führerscheinstelle geklappt. Mir wurde eine temporäres Schreiben mitgegeben, welches mir erlaubt solange auch ohne Führerschein zu fahren. Nun heute, den 15.10.21 habe ich mal nachgefragt wo denn mein Führerschein bleibt, da diese Zeit schon sehr Verdächtig lange gedauert hatte. Mir wurde per E-Mail geschrieben, dass der Führerschein mit der Deutschen Post angeblich laut Sendungsnummer am 06.10.21 zugestellt worden ist (Sendungsnummer habe ich aktuell noch nicht bekommen auf meine Rückantwort auf die E-Mail). Ist jetzt nun die Frage, was mache ich? Wer kommt auf die Kosten auf? Wie bekomme ich den wieder?
Danke euch schon einmal.
Gruß
2 Antworten
Mag ja sein, dass der zugestellt wurde!
Aber für gewöhnlich doch nicht bei Dir, Du musst den dann doch abholen!
Ob das zu Pandemiezeiten anders geregelt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Du hast deine Sehhilfe austragen lassen und eine vorläufige Fahrberechtigung erhalten. (Der vorherige Führerschein war insofern nicht "unbrauchbar", du wolltest die Auflage raushaben.)
Der neue Führerschein sollte dir vermutlich per Direktversand durch die Bundesdruckerei zugestellt werden. 3-4 Wochen Wartezeit dafür sind durchaus noch im Rahmen, du kannst dir vielleicht vorstellen, was bei der Bundesdruckerei los ist und was dort alles jeden Tag an Dokumenten hergestellt wird. Es war gut, dich einmal zu erkundigen. Die Zustellung direkt von der Bundesdruckerei ist ein Einwurf-Einschreiben und damit eine gesicherte Zustellung. Die Führerscheinstelle kann bei der Bundesdruckerei (schriftlich) anfragen bezüglich der Sendungsnummer, ob etwas schiefgelaufen ist. Sollte trotz allem das Einschreiben nachweislich zugestellt worden sein, müsstest du eine Verlusterklärung bei der Führerscheinstelle abgeben. Die Kosten würdest du in dem Fall leider selber tragen müssen, da weder die Führerscheinstelle noch die Bundesdruckerei etwas dafür kann, wenn in deinem Wohnhaus Briefe gestohlen werden. Die Kosten für die Herstellung eines Führerscheins orientieren sich an der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), die reine Herstellungskosten sollten sich dann auf 10 Euro belaufen, den Führerschein würde ich dann aber dort abholen kommen. (So würden wir das bei uns handhaben, ich kann nicht für andere Führerscheinstellen sprechen.)
In der Zwischenzeit kannst du mit der vorläufigen Fahrberechtigung nachweisen, dass du einen Führerschein besitzt.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html