Kann der grabstein einfach so weg gemacht werden?
Kann der Steinmetz einfach so den grabstein abbauen
3 Antworten
Wenn Du die Rechnung nicht bezahlt hast, wird er der Meinung sein, dass der Stein noch sein Eigentum ist und er ihn deshalb wieder mit nehmen kann.
Das setzt voraus, dass in seiner Rechnung oder seinen AGBs drin steht, dass er Eigentümer am Stein bleibt, bis zur vollständigen Bezahlung.
Das Problem ist, dass ein Grabstein mit dem Einbau am Grab nicht "wesentlicher Bestandteil" des Grabes wird. Dadurch verliert der Steinmetz das Eigentum nicht am Grabstein, nachdem er ihn eingebaut hat.Hessischer VGH, Beschluss vom 08.05.2015 - 4 A 1862/13.Z - openJur
Sofern also ein Eigentumsvorbehalt vereinbart war, darf er den Stein ausbauen und mitnehmen. Denn es ist immer noch sein Stein.
Vielleicht hast Du mit den Anträgen Erfolg. Oder Du kannst mit ihm eine Ratenzahlung vereinbaren, damit der den Grabstein wieder aufstellt. Viel Glück!
Das muss irgend wo drin stehen. Meistens hat der Steinmetz "Allgemeine Geschäftsbedinungen", als das Kleingedruckte. Und ich denke, irgend was musst Du doch unterschrieben haben.
Du kannst ihn ja fragen, ob ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde. Und er soll das nachweisen. (Wenn er nicht wirksam vereinbart wurde, kannst Du ihn auffordern, den Stein unverzüglich zurück zu bringen und einzubauen. Du könntest ihn sogar wegen Diebstahls anzeigen!)
Er hat mir dann nur die Rechnung zu geschickt
Na ja. Dann könnte es schon sein, dass nicht vereinbart wurde, dass der Stein bis zur vollständigen Zahlung sein Eigentum bleibt. Er müsste das heute beweisen können. Ansonsten kannst du vom ihm verlangen, den Stein - auch ohne sofortige Bezahlung - wieder zurück zu bringen. Denn dann ist der Stein mit der Aufstellung Dein Eigentum geworden.
Ich würde ihn ja fragen aber Er antwortet nicht
Du kannst ihm einen Brief schicken oder eine e-mail. Da schreibst Du rein, dass mangels Eigentumsvorbehalts der Stein mit der Übergabe und dem Einbau Dein Eigentum geworden ist. Deshalb durfte er den Stein nicht mehr zurück nehmen. Er soll ihn unverzüglich einbauen.
Dabei solltest Du auch eine Ratenzahlung anbieten. !
Wenn man ein Begräbnis nicht zahlen kann, gibt es die Möglichkeit, sich an die Stadtverwaltung zu wenden. Vielleicht könnte Dir das helfen.
Entweder hast du ihn nicht bezahlt oder der Stein war nicht sicher aufgestellt, wackelig und du hast auf das schreiben der Friedhofsverwaltung nicht reagiert und die haben den Stein entfernen lassen.
Ich könnte nicht bezahlen das wegen habe ich Anträge gestellt
Ja ich könnte noch nicht bezahlen das wegen habe ich Anträge gestellt
Nach 15 Monaten würde ich auch nichts mehr hören wollen. Da wird ja einiges vorangegangen sein. Die von Dir gestellten "Anträge" dürften nach so langer Zeit doch auch längst beschieden sein. Oder hast Du erst vor kurzem diese Anträge gestellt?
Man gibt doch nicht etwas in Auftrag, wenn man die Kostenübernahme nicht geregelt hat, und wundert sich dann, nach 15 Monaten, über Konsequenzen?
Nein. Der Stein. Und das macht die Friedhofsverwaltung. Da geht mal jemand durch und prüft die Standsicherheit der Steine. Jeder Wackelstein wird dann umgelegt. Damit er nicht auf ein Kind, etc. drauf fallen kann.
Er muss dann später vom Inhaber des Grabes wieder ordentlich eingebaut werden. Also nicht vom Inhaber, der kanns ja nicht mehr. Aber vom vom Erben oder so. Du weisst wen ich meine.
Mehr Informationen, auch bezüglich der Hintergründe wären absolut hilfreich. Schließlich geht ein Steinmetz nicht random über den Friedhof und holt sich Grabsteine.
Es ist alles knapp. Entweder kommt es aus China oder aus Russland. ..
Ich kann nicht bezahlen das wegen habe ich Anträge gestellt
Das haben wir verstanden. Aber du beantwortest meine Frage nicht. Hast du den Steinmetz darüber informiert?
Ok aber wir haben nichts unterschrieben oder sonst was gehört er ihm trotzdem