Steuererklärung: Verlustvortrag bei Student mit Gewerbe und kurzfristiger Beschäftigung, ist das möglich?

Hallo,

Bräuchte bitte kurz Hilfestellung bei der Steuererklärung:

-Ich bin noch Student im Erststudium und

-habe ein Gewerbe (mit Kleinunternehmerregelung) - momentan noch ohne Einnahmen aber mit Ausgaben (ca. 300 Euro)

-außerdem bin ich einer kurzfristigen Beschäftigung nachgegangen (ca. 1300 Euro, Steuer 10 Euro, Mindestvorsorgepauschale ca. 150)

-habe ein unbezahltes freiwilliges Praktikum geleistet (mit nicht unerheblichen Fahrtkosten)

-online per Online-Mikrojobbing ca. 80 Euro Einnahmen gehabt

-und zahle ca 80 Euro/Monat für die studentische Krankenversicherung (AOK) außerdem noch eine private Haftpflicht (40€/jahr) und eine private Kranken-Zusatzversicherung (250 €/Jahr)

  1. Da Erststudium kann ich ja Aufwendungen fürs Studium nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben absetzen, was nichts bringen würde, da Gesamteinnahmen unter Steuerfreibetrag und kein Verlustvortrag. Oder? Und: Gilt das auch für die Versicherungen- Ist also Anlage Vorsorgeaufwand hinfällig?

  2. Kann ich den Verlustvortrag für Fahrtkosten (Werbungskosten) zur kurzfristigen Beschäftigung und zum Praktikum (je ca 900 Euro, Einfache Strecke, 0,30€/Kilometer) anwenden? Wenn ja wo kann ich beide eintragen (nur ein Block für "erste Tätigkeitsstätte" in Anlage N)? Kann ich überhaupt was rausholen, außer die 10 Euro Steuer 2014 ? Kann ich dann alle Werbungskosten addieren?

  3. Muss ich Mikrojobbing (Honorar) angeben, wenn ja wo ? Anlage G oder Anlage S?

  4. Ich fülle den Mantel (Einkommensteuererklärung und "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt) sowie die Anlagen N, G und evtl Vorsorge und S aus, Umsatzsteuererklärung Seite 1 , sowie formlose EÜR, Belege erst nach Aufforderung, richtig? Was habe ich dann vergessen?

Und: Zwischenzeitlich war ja auch das Erststudium als Werbungskosten absetzbar - Kann ich also mit freiwilligen Steuererklärungen bis 2013 einen Verlustvortrag für 2015 oder 2016 erreichen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Student, Kleinunternehmer, Kurzfristige Beschäftigung, Steuererklärung, Verlustvortrag
Kleinunternehmer allg. Fragen und Lieferadresse

Erst mal hallo an Alle,

Ich bin gerade auf dieses Forum gestoßen und hätte ein paar Fragen. ich hoffe es findet sich jemand der mir diese beantworten kann.

Ich habe vor neben meinem Hauptberuf noch neben Online etwas Geld zu verdienen. Kleinunternehmer da der Umsatz definitiv unter 17500 Euro und die Einnahmen unter 8000 Euro liegen werden.

Soweit ich im Internet schlau geworden bin, muss ich bei diesen Zahlen weder eine Umsatzsteuer noch eine Einkommenssteuer am Ende bei der Steuererklärung nachzahlen. Gewerbesteuer fällt auch weg.

Frage: Stimmt das soweit?

Dann hebe ich jeden Beleg meiner Ausgaben und meiner Einnahmen (verkaufte Artikel) auf. Diese brauche ich um an Ende des Jahres eine vernünftige EÜR zu machen. Und falls das Finanzamt diese Beläge fordert.

Frage: Ich gebe bei dieser EÜR einfach nur die gesamt Einnahmen und Ausgaben an und ermittle daraus den Gewinn. ich muss ja nicht jede einzelne Position listen oder? Und soll ich die Beläge gleich nach der Steuererklärung dem Finanzamt mit der Post zuschicken oder einfach aufheben falls diese verlangt werden?

Dann noch zu meiner vorerst letzten Frage:

Darf ich Online Einkäufe für mein Unternehmen (Private natürliche Person, kein Betrieb) tätige, an eine abweichende Lieferadresse schicken? Oftmals sind auf den beiliegenden Rechnungen die Adressdaten der abweichenden Lieferadresse und nicht meine Eigenen. Spielt das eine Rolle für das Finanzamt oder wäre es ok wenn ich dann einfach zu diesen Rechnungen auf die eben nicht meine Adresse vermerkt ist, meinen Kontoauszug dazu lege?

Ich wäre dankbar über jede Info!

Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Adresse, Lieferung

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