CSS Inkasso & BID Inkasso Betrug?

Hallo zusammen,

nachdem ich mich mittlerweile lange genug mit den oben genannten Inkassobuden auseinandersetze und keine Rechtsschutzversicherung habe möchte ich mal eure Meinung hören und hoffe mir kann geholfen werden..

Ich hatte mein Girokonto gewechselt und war im Februar bei JET tanken. Gezahlt hatte ich mit dem alten Konto und leider hat sich die Abbuchung mit der Schließung des Kontos um einen Tag überschnitten, denn gedeckt war das Konto.

Ich bekam also irgendwann ein Schreiben der CSS Inkasso / PayOne in der folgendes gefordert wurde:

Hauptforderung 24,90€ (unstrittig und wurde von mir umgehend gezahlt)

Bankrücklastschriftkosten 4,10€ (habe ich mit gezahlt)

Adressermittlungskosten 10€ (habe ich mit gezahlt)

"Geschäftsgebühr" 36,75€ (habe ich widersprochen)

Post- und Telekommunikationspauschalte 7,35€ (habe ich widersprochen)

Gesamt 83,10€

Ich habe also an die CSS Bude entsprechend die 39,00€ gezahlt und den anderen Kosten, nach Recherche im Netz und einem meiner Meinung nach aussagekräftigem Schreibe, widersprochen da ich diese als zu hoch empfand.

Ich bekam danach noch ein paar weitere Schreiben, dass neben den 39€ noch 44,10€ offen seinen. Auf diese reagierte ich nicht mehr.

Es kam dann ein Schreiben des BID Inkasso mit neuen Forderungen die mich sehr stutzig machten und weshalb ich mittlerweile davon ausgehe, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt.

Die Kostenaufstellung des BID Inkasso sieht wie folgt aus:

Übergebene Forderung 39,00€ (Die Forderung kann in meinen Augen nicht mehr existieren, denn das ist genau der Betrag, den ich ja bereits gezahlt habe?!)

Zinsen 0,05€

Mahnspesen des Gläubigers 5,10€

Inkassokosten 26,95€

Post- und Telekommunikationspauschalte 5,39€

Gesamt 76,49€

Diesem Schreiben habe ich ebenfalls vollumfänglich per Einschreiben widersprochen, denn die übergebenen Forderungen von 39€ sind aus der Luft gegriffen. Diese sind ja schon lange bezahlt. Dies habe ich auch in meinem Schreiben klar gestellt.

Nun kam das nächste Schreiben des BID in dem behauptet wird, dass keine doppelte Geltendmachung stattfindet.

Es steht außerdem im Schreiben "Die Zahlung von 39€ an die CSS & Collections GmbH hat bereits vor unserer Beauftragung gemäß der gesetzlichen Verrechnungsreihenfolge der §§366, 367 BGB ordnungsgemäße Berücksichtigung gefunden.

Da unsere Beauftragung nur noch hinsichtlich der verbliebenen Restforderung erfolgte, ist die Zahlung aus unserer Forderungsberechnung nicht mehr ersichtlich."

Es wird mir ein Vergleich von 40€ angeboten der schuldbefreiende Wirkung hat.

Das ganze macht in meinem Augen keinen Sinn, da die übergebene Forderung von 39€ gar nicht mehr existiert und die auf einmal diesen Vergleich anbieten.

Ich würde gerne mal andere Meinungen hören und ob ich das ganze falsch sehe, oder ob die ganze Geschichte als gewerbsmäßiger Betrugsversuch und Nötigung durchgehen kann?

Ich danke euch schon mal im Voraus.

MfG Siggi

Inkasso, Inkassounternehmen
Inkasso kosten berechtigt?

hallo zusammen,

folgendes Szenario: ein Essensbox Lieferant hatte eine offene Forderung gegen mich. In dem Moment war ich nicht in der Lage zu zahlen, dies hab ich ihnen im Schriftverkehr mitgeteilt. Die Kundenhotline teilte mir mit dies an die Zahlungsabteilung weiterzuleiten. Es kam jedoch nichts mehr von ihnen. 2 Wochen vergingen und ich erhielt einen Brief von einem Inkasso Unternehmen. Dieses Inkasso Unternehmen fordert neben der Hauptforderung von 45,47€ zzgl. 0,33€ Zinsen eine Inkasso Gebühr von 63,70€ (1,3x) wie auslagen von 12,74€. Diesem habe ich wiedersprochen da ich die Kosten für zu hoch empfand. Die Antwort Zitat: ,,Als ein im Rechtsdienstleistungsregister registriertes Inkassounternehmen sind wir bereits seit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zum 01.07.2008 berechtigt, die Vertretung unserer Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu übernehmen und unsere Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen.

 

Auch wenn nicht zu verkennen ist, dass in optischer Hinsicht bei geringen Hauptforderungen der Eindruck überhöhter Gebühren entstehen kann, so ist rechtlich entscheidend, dass auch der Gesetzgeber im Sinne eines ausgleichenden und solidarischen Gebührensystems eine pauschalierende, von einem durchschnittlichen Aufwand ausgehende Betrachtungsweise gewählt hat. Er hat zu Recht gerade nicht zwischen geringen Forderungen unter 100 € oder 200 € und höheren Forderungen entschieden, sondern ist im Gegenteil mit dem 2. KostRMoG zum 01.08.2013 gerade den umgekehrten Weg gegangen und hat die unterste Streitwertstufe von 300 € auf 500 € angehoben. Folglich erkennt der Gesetzgeber an, dass es einen Grundaufwand der Rechtsdienstleister gibt, der unabhängig von der Frage entsteht, ob die Forderung 10 € oder 100 € beträgt.

 

Die Erforderlichkeit der Beauftragung und die Rechtmäßigkeit von Inkassokosten (in Höhe einer 1,3 Geb. nach 2300 VV RVG) ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt: BGH, Beschluss vom 20.10.2005 (VII ZB 53/ 05) sowie BGH, Urteil vom 17.09.2015 (IX ZR 280 / 14, Beck RS 2015, 18666) sowie BGH, Entscheidung vom 29.06.2005 (NJW 05, 2991, 2994).

 

Die geltend gemachten Kosten unserer Beauftragung sind daher rechtlich nicht zu beanstanden und von Ihnen zu tragen.“

anschliessend wurde die Gesamtforderung von 122,24€ auf 132,31€ erhöht.

Bin ich dazu verpflichtet diese Kosten zu zahlen?

Danke im Voraus Mit freundlichen Grüßen

Inkasso, Recht, Inkassobüro, Inkassounternehmen, Mahnung, Inkassogebühren
Muss ich Inkassogebühren bezahlen?

Ich habe im März 2020 eine Küche bei Ikea bestellt. Bei der Bestellung wurde eine Zahlung per Karte bei Lieferung vereinbart. Die Lieferung erfolgte knapp 3 Wochen darauf, wobei die Spedition hier unmöglich agierte, mir weder Lieferschein noch Rechnung aushändigte und vor allem keine Zahlung annahm. Ich dachte dann: Gut zahle ich eben per Überweisung.

Einen Tag später erhielt ich per E-Mail eine Rechnung. Dort war jedoch keine Bankverbindung angegeben, sodass ich nicht überweisen konnte. Nachdem ich zwei Wochen gewartet habe, kontaktierte ich IKEA per E-Mail unter Angabe der Rechnungs- und Bestellnummer und fragte nach wie ich denn die Zahlung begeleichen könne. Die Telefonhotline wollte ich parallel auch kontaktieren: Ging nicht, weil zu dem Zeitpunkt die Hotline abgeschaltet war. Ins Einrichtungshaus konnte ich aufgrund des Lockdowns ebenso nicht.

Ich erhielt nie eine Antwort auf meine E-Mail und dachte mir, es wird dann schon eine Zahlungsaufforderung/Mahnung kommen.

Jetzt erhielt ich 14 Monate später ein Schreiben eines Inkassobüros, das mich zur Ausgleichung der Zahlung auffordert, inklusive Mahnkosten, Zinsen und dem Honorar für das Inkassobüro. Hinten angeheftet ist eine Zahlungsaufforderung inkl. Angabe einer Kontoverbindung vom 19.03.2020, diese habe ich aber nie erhalten. Ich hätte die Rechnung ja längst beglichen, habe ja extra nachgefragt, weil keine Kontoverbindung angegeben ist.

Wie stehen meine Chancen? Muss ich Zinsen, Mahnkosten und Honorar begleichen?

Inkasso, rechnung
Letze mahnung"?

Guten Abdend ich habe mal eine frage ich soll mich bei Umiplay angemeldet haben und ein abo abgeschlossen haben was ich nicht getan habe brauche hilfe soll ich zahlen oder nicht hier ist der Text

Letzte Mahnung!

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr Jonny ,

 

Unser Mandant (UmiPlay.de UMIND LTD) hat uns bevollmächtigt die unten aufgeführte Forderung für das Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr ) einzuziehen.

 

Uns legitimierende Vollmacht legen wir bei Bedarf vor Gericht vor.

 

Leider haben Sie es bislang trotz Zahlungserinnerung und Mahnung versäumt, folgende Forderung zu begleichen:

 

Rechnungsnummer: 1299GBT

 

Artikel/Dienstleistung: (Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr )

 

Rechnungsbetrag: 516,24€, fällig am 22.03.2021

 

Wir räumen Ihnen nun letztmalig die Möglichkeit ein, die Gesamtforderung von 516,24€, bestehend aus:

 

• Rechnungsbetrag 395,88 €

• Verzugszinsen 23,86 € zzgl.

• Mahngebühren 96,50 €

• Gesamt: 516,24€

 

bis zum 25.03.2021 zu bezahlen.

 

Unsere Bankverbindung:

 

• Zahlungsempfänger: WILLOW LIMITED

• Bankinstitut: HSBC BANK PLC

• IBAN: GB30HBUK40118430567752

• BIC: HBUKGB4BXXX

• Verwendungszweck: Invoice 1299GB

• Betrag: 516,24 Euro

 

Sollten wir über den Gesamtbetrag bis zu diesem Datum nicht oder nicht vollständig verfügen können, sehen wir uns gezwungen, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

Copyright 2020 © WILLOW LIMITED

32 Bedford Row, London, United Kingdom, WC1R 4HE

E-Mail: info@willow-inkasso.eu

Unsubscribe

Wäre cool wenn mir jemand helfen würde Lg

Inkasso, Mahnung
Inkassoverfahren wegen überfälliger Forderung?

Hallo,

ich habe im November 2020/ 6.11. Arbeitsschuhe bei Burgia Sauerland GmbH (32,15€) bestellt auf Rechnung, und leider übersehen sie rechtzeitig zu bezahlen.

Nachdem mir mein Fehler aufgefallen ist, habe ich den offenen Betrag am 14.12.20 an das Unternehmen überwiesen.

Gestern am 11.03.21 kam ein Brief von Universum Inkasso mit einer Forderungsaufstellung. Dieses möchte 48,93€ von mir Geschäftsgebühren und Zinsen. Das die Hauptforderung (Warenlieferung) bereits von mir getilgt wurde ist ebenfalls in der Forderungsaufstellung aufgelistet.

Ich habe daraufhin bei dem Inkassobüro angerufen und gefragt, warum sie sich mit diesem Anliegen erst drei Monate später bei mir schriftlich melden.

Die Antwort der Sachbearbeiterin war, dass mir das IB bereits eine Forderungsaufstellung per e-mail gesendet hätte.

Eine derartige e-mail habe ich allerdings nicht erhalten, sondern nur eine:

"Wir möchten mit Ihnen über eine Angelegenheit reden, für Details klicken sie bitte auf den link in dieser mail."

Ich klicke aber nicht auf einen link oder lade Anhänge aus e-mails runter, deren Absender mir nicht bekannt ist, bzw. ihn nicht zuordnen kann, sondern verschiebe solche in den Spam-Ordner, da ich auch zig andere Anfragen von dubiosen e-mail Absendern erhalte , wie z.B. geben sie bitte ihre Amazon-Login Daten ein sonst wird ihr Account gesperrt usw.

Meine Frage ist also:

kann ich mich bei diesem geschilderten Sachverhalt dagegen wehren oder muss ich mich fügen? Ist es rechtens seitens des IB den postalischen Weg erst drei Monate später zu wählen und darauf zu pochen , man hätte ja schließlich e-mails versendet?

Mit freundlichen Grüßen

Inkasso, Recht

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