Inkasso Brief erneut?

Answer123  14.02.2021, 00:32

Ist das alles, oder waren da noch weitere Seiten dabei? Insbesondere die angeforderte Vollmacht?

Babel1997 
Beitragsersteller
 14.02.2021, 03:25

Nein hab nur diesen Zettel bekommen also war normaler Brief nicht gelber Umschlag oder sowas

Answer123  14.02.2021, 00:37

War bei diesem oder beim ersten Schreiben eine Forderungsaufstellung dabei?

Babel1997 
Beitragsersteller
 14.02.2021, 03:26

Bei dem 1 Brief war halt so Papier mit überweisungsdaten usw

4 Antworten

Rücksendeadresse

Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH
Eduard-Pestel-Straße 7
49080 Osnabrück

[⟶rechtsbündig] 15.02.2021

AZ 20 20 19 750
hier: Ihr Schreiben vom 05.02.2021, zugegangen am 12.02.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr oben genanntes Schreiben erlaubte ich mir, Sie nochmalig auf den Inhalt meines Schreibens vom 08.01.2021 hinzuweisen:

Ich bin überzeugt, zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag mit dieser Firma abgeschlossen zu haben. Vielmehr ist mir das genannte Unternehmen völlig unbekannt. Den Beweis des Vertragsschlusses haben Sie trotz ausdrücklicher Aufforderung bis zum heutigen Tage nicht angetreten. Ihre Auftraggeberin kann nicht auf die Erfüllung eines Vertrages bestehen, den es nicht gibt.

Für den angeblich online erfolgten Vertragsabschluss möge Ihre Auftraggeberin doch bitte Logdaten mit Zeitstempel, IP-Adresse und ggf. weiteren gespeicherten Daten vorlegen, aus denen ein Vertragsabschluss hervorgeht, sowie die bei der Bestellung angegebene Bestandsdaten, insbesondere die verwendete E-Mail Adresse. Mit diesen Daten ließe sich auch ein möglicher Identitätsdiebstahl aufklären. Ich möchte Ihrer Auftraggeberin hier keine vorsätzlichen Falschangaben vorwerfen, ihre (und Ihre) mangelnde Bereitschaft zur Sachverhaltsaufklärung wirft jedoch kein gutes Licht auf sie (und Sie). Zumal Sie bislang nicht einmal die gegenständlichen Rechnungen vorlegen konnten, geschweige denn den Versuch unternommen haben, den Zugang dieser oder den Zugang der Zeitschriften zu belegen. Möglicherweise kann Ihnen Ihre Aufsichtsbehörde noch einmal die Vorgaben des 11a RDG erläutern.

Weder habe ich die Zeitschriften bestellte, noch solche erhalten, noch jemals eine Rechnung oder Mahnung diesbezüglich erhalten.

Auch eine Bevollmächtigung durch die Firma VSR Verlag Service GmbH haben Sie trotz ausdrücklicher Aufforderung nicht nachgewiesen. Das Bestehen einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung wird mit Nichtwissen bestreiten und Ihre Zahlungsaufforderung erneut ausdrücklich zurückgewiesen (§ 174 BGB). Sollten Sie weiterhin keine Bevollmächtigung nachweisen, muss ich davon ausgehen, dass eine solche nicht besteht, und werde den Vorgang Ihrer Aufsichtsbehörde zur Überprüfung vorlegen.

Mit höflichen Grüßen

Max Mustermann

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Answer123  14.02.2021, 01:10

Wenn du an ein Faxgerät rankommst (z. B. auf der Arbeit), wäre das eine Alternative zum Einschreiben.

Wenn du sie bestellt, erhalten und nicht rechtzeitig gekündigt hast bleibt dir nichts anderes übrig als zu bezahlen.

Je länger du wartest um so höher werden die Gebühren.

Also zahl.

Du hast sie nicht bestellt und nicht erhalten? Dann fordern einen Beweis für deine Bestellung und die Lieferung ein.


Babel1997 
Beitragsersteller
 12.02.2021, 12:08

Weder noch hab sie nie bestellt und nie gesehen ich möchte ein Beweis sehen

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Babel1997 
Beitragsersteller
 02.03.2021, 20:12

Hallo Leute hoffe alles gut bei euch

Mal ne andere frage mein fitness hat versucht heute abzubuchrn vom Konto ging aber nicht hatte kein Geld drauf

Habs aber vorhin überwiesen direkt meint ihr meine Bonität ist damit schlecht geworden?

Answer123  02.03.2021, 23:53
@Babel1997

Zu neuen Fragen bitte einen neuen Thread aufmachen. Deine Bonität wird dadurch erst mal nicht beeinflusst. Allerdings berechnet die Bank des Fitnessstudios dem Fitnessstudio Gebühren für die geplatzte Lastschrift. Diese Kosten wirst du dem Fitnessstudio ebenfalls erstatten müssen. Dürfte allerdings nur ein einstelliger Eurobetrag sein.

Babel1997 
Beitragsersteller
 03.03.2021, 00:01
@Answer123

Weiß ich bescheid werd ich nächstes mal machen 🙏und ja gut dann wann wird den eine Bonität geschädigt ab wann genau

Na wenn Du die Autobild tatsächlich bestellt und erhalten hast, BEZAHLEN.

Was auch sonst?