Inkassogebühren berechtigt?
Hallo zusammen,
in der Vergangenheit habe ich eine Ratenzahlung über Klarna abgewickelt. Leider habe ich in der Vergangenheit einen zu geringen Betrag überwiesen.
ich habe hierzu aber nur eine zahlungserinnerung per Mail von klarna erhalten.. es sind keine drei Mahnungen bei mir eingegangen.
nun kam der Brief von einem Inkasso Büro (Coeo Inkasso) dieses fordert nun den gesamten offenen Rechnungsbetrag.
ich habe hierzu Kontakt mit klarna aufgenommen und den Fall geschildert, Klara hat mich mehrmals abgewimmelt und immer wieder nur auf das Inkasso Unternehmen verwiesen, dass ich die Angelegenheit mit dem Inkasso Unternehmen klären soll und nicht mehr mit klarna.
Ich habe bei dem Inkasso Unternehmen eine Übersicht angefordert, wie sich der zu zahlende Betrag zusammen setzt.
diese habe ich bekommen.
ich bin aber der Meinung das die Kosten die zusätzlich zu dem offenen Rechnungsbetrag geltend gemacht werden zu hoch sind.
zu zahlender Betrag + zusätzliche Kosten von knapp 175€ für Inkasso kosten usw.
kann mir jemand sagen ob diese Kosten gerechtfertigt sind?
Vielen dank.
1 Antwort
Leider bin ich nur ein Laie aber nach meinem Kenntnisstand sieht es so aus. Wenn klarna dir eine Zahlungserinnerung zukommen lässt in welcher dir eine neue Frist zum Ausgleich deiner noch offenen Posten gesetzt wird, du die Frist der 1. Zahlungserinnerung aber verstreichen lässt ohne zu bezahlen, befindest du dich laut Gesetz im Verzug. Sobald sich jemand in Verzug befindet, hat der Gläubiger das Recht einen Anwalt oder eben Inkassounternehmen zu beauftragen die Forderung einzutreiben.
3 Mahnungen sind nicht notwendig.
Ich bitte allerdings dich nicht darauf zu verlassen und erneuten juristischen Rat einzuholen.
Mehr darüber kannst du auch im BGB §241 FF. Nachlesen.
Freundliche Grüße Martin