Inkasso zwangsvollstreckung?
Hallo habe im Jahr 2009 einen Titel von einem Inkasso erhalten.Seit dem ruhte dies da ich einfach nichts gezahlt hat jetzt hat sich das inkasso also 12 Jahre später gemeldet und will plötzlich viel mehr als der titel selbst die Vorderrungsaufstellung habe ich bereits erhalten.Muss ich nur das zahlen was der titel ist oder auch deren ganzen zinzen für 12 Jahre?
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Habe da nie was gezahlt
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1 Antwort
Stefan
Die Forderung aus Vollstreckungstiteln verjähren in 30 Jahren. Vollstreckungsmassnahmen sind also noch bis zum Jahre 2039 möglich. Die Zinsen verjähren hingegen in drei Jahren.
Wie ich es mir bereits gedacht habe: Die Zinsen sind mit-tituliert. Siehe dazu III. Absatz 2 der Anspruchsaufstellung im VB. Kosten ebenfalls und -so wie ich den letzten Satz verstehe- auch die Zinsen darauf.
Der Anspruch auf die Zinsen besteht also dem Grunde nach. Zu prüfen bliebe nur noch, ob die Zinsen korrekt berechnet wurden. Abgesehen davon, dass du die Aufstellung des Inkassobüros nicht beigefügt hast, würde das die Möglichkeiten diese Forums sprengen. Diese Prüfung müsste jemand vornehmen, der dafür bezahlt wird. Ich würde aber im Zweifel davon ausgehen, dass die Zinsen weitgehend korrekt sind. Die Berechnung dürfte weitgehend automatisiert erfolgt sein.
Kosten aus Zwangsvollstreckungsversuchen verjähren im Übrigen ebenfalls erst nach 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 6 BGB).
Titulierte zinsen verjähren nach drei Jahren so steht es im Netz wenn ich es richtig verstanden habe.
5% über Basiszinssatz auf die titulierte Hauptforderung im Urteil oder Vollstreckungsbescheid) um zukünftige Leistungen handelt. Diese unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 197 Abs. 2 BGB. Anders gestaltet sich die Verjährung betragsmäßig ausgewiesener, vergangener Zinsen (vor Rechtskraft).
Interessant, man lernt immer dazu (wie schon erwähnt bin ich kein ausgebildeter Jurist). Die o.g. Auffassung scheint zwar nicht komplett unumstritten zu sein, aber doch recht gängig. Klingt nach dem Wortlaut des Abs. 2 auch durchaus logisch.
Sofern keine die verjährungsunterbrechenden Maßnahmen seitens des Gläubigers erfolgt sind (z. B. Vollstreckungsversuche; § 212 BGB), dürften auch titulierte Zinsen aus den Jahren vor 2018 verjährt sein.
Das könnte man dem Inkassobüro erst einmal entgegen stellen. Sofern dort Gründe gesehen werden, die dem entgegenstehen, werden sie diese schon beizeiten anbringen. Für eine Formulierungsvorschlag müsste man dann auch mal das Schreiben des Inkassobüros im Wortlaut sehen.
Bin halt ratlos was ich jetzt machen soll warten bis der Gerichtsvollzieher kommt?
Ich würde die Forderung hinsichtlich der bereits verjährten Zinsen einmal schriftlich zurückweisen. Dann dürfte™ das Inkassobüro eigentlich nicht mehr versuchen, den verjährten teil einzutreiben. Für einen Formulierungsvorschlag würde ich wie gesagt gerne einmal das Schreiben des Inkassobüros sehen.
Habe ich aber da sind Zahlen das versteht kein Mensch ich zumindest nicht über diesen Betrag gibt es keinen Titel da wird der gerichtsvollzieher auch nichts machen denke ich ...
Jain. Einen Titel gibt es schon, die seit dem Erlass des VB aufgelaufenen Zinsen sind in dem oben abgebildeten VB mit-tituliert, daher können sie mit diesem Titel grundsätzlich auch gepfändet werden. Dass die Zinsen vor 2018 verjährt sind, ist eine andere Sache.
Theoretisch sollte man erwarten, dass der Gerichtsvollzieher die Verjährung von Amts wegen prüft. Aber verlassen tue ich mich auf solche Sachen ungern. Die Einrede der Verjährung solltest du in jedem Falle aktiv erheben.
Die Ankündigung der Vorpfändung beläuft sich auf 34,5k €. Das dürften wohl kaum nur HF und die Zinsen seit 2018 sein.
Was soll ich nur tun anwalt kostet auch viel Geld
Die 34,5k € sind für mich bisher insgesamt noch nicht nachvollziehbar. Wir haben eine HF von ca. 5,5k €. Wo kommen die anderen 29k € her?
Verzugszinsen können das alleine nicht sein, das passt nicht einmal ansatzweise. Wir müssten daher zumindest mal einen groben Blick auf die Forderungsaufstellung werfen.
Ich komme auf ca. 3k € Verzugszinsen. Bleibt die Frage: Was ist mit dem Rest der 34,5k €? Die werden ja wohl nicht vom Himmel gefallen sein?
Die Forderungsaufstellung des IB passt absolut nicht zum VB. Kann es sein, dass es hier zwei Vorgänge gibt? Der VB bezieht sich auf eine HF von 5k €, die Forderungsaufstellung des IB auf eine HF von 15,6k €.
Sind die Ankündigung der Vorpfändung und der oben abgebildeter Titel in einem Brief gekommen?
Sage ich doch der titel ist 5500 € und keine 15000 das passt nicht zusammen
Gab es damals vielleicht zwei Kredite? Ursprungsgläubiger ist ja in beiden Fällen die gleiche Bank.
Du müsstest mal versuchen, die Unterlagen den verschiedenen Fällen zuzuordnen. Dann kann man schauen, was tituliert ist und was nicht. Das ist aus der Ferne ohne Kunden- und Referenznummer nicht machbar.
Tituliert ist nur das eine mehr habe ich nicht erhalten
Die Verzugszinsen sind soweit nachvollziehbar. Nicht ganz klar ist mir sind mir die pauschal mit 4% berechneten Zinsen, die Seite 2 immer wieder auftauchen. 4,00% aus 4.337,68 € sind offenbar Zinsen auf die vom Ursprungsgläubiger übernommenen Zinsen. Auf welcher Basis auch immer. Vollkommenen unklar sind mir hingegen die 4,00% aus 1.351,80 € am 30.06.2017, die sich fortlaufend auf nicht nachvollziehbare Art erhöhen.
Aber lassen wir uns erst einmal einen Titel vorlegen. Habt ihr ein Faxgerät? Dann könnte man die Kommunikation etwas beschleunigen. Denn der 16.01. ist ja schon wieder einen halben Monat her.
Entwurf:
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EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH
Steindamm 71
20099 Hamburg
01.02.2021
Ihr Schreiben vom 16.01.2021 - Forderungsnummer 25472998501 E0626
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der in Ihrem Schreiben genannten Forderung über 34.518,27 € liegt mir kein vollstreckbarer Titel vor.
Ich weise daher die Forderung inklusive aller Nebenforderung und Zinsen ausdrücklich zurück und erhebe vorsorglich die Einrede der Verjährung, falls und soweit die geltend gemachte Forderung nicht tituliert ist oder anderweitige Verjährungsgründe bestehen.
Bitte legen Sie mir bis zum 15.02.2021 einen vollstreckbaren Titel eines deutschen Gerichtes über die geltend gemachte Forderung vor oder nehmen Sie die Forderung zurück, soweit diese nicht tituliert und deswegen oder aus anderen Gründen verjährt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Soll ich einfach abwarten was die inkasso weiteres plant gerichtsvollzieher oder kontopfändung ?
👌Vielen Dank erstmal habe es soeben per Fax losgeschickt bin jetzt mal gespannt was die Reaktion darauf ist
Hast du einen (qualifizierten) Sendebericht?
Abwarten musst du nichts. Die Kontopfändung wurde ja bereits angekündigt. Das könnte ziemlich unschön werden, weil du dann von dem Konto aus keine Rechnungen mehr bezahlen kannst. Weder per Überweisung, noch per Lastschrift. Kartenzahlungen gehen dann auch nicht mehr, Geld abheben sowieso nicht.
Jetzt schauen wir mal, ob EOS auf unser Schreiben reagiert.
Bis heute habe ich keine Antwort erhalten komisch?
Danke erstmals das der titel 30 Jahre geht ist klar aber deren ganzen Aufstellung an zinzen sind also nicht zu bezahlen also pfändbar wären nur das was im Titel tituliert ist und nicht das was die alles wollen?