Fragen zum Bürgergeldbezug?
Guten Tag,
ich habe einen Masterabschluss in Betriebswirtschaft und werde zum 01.07.24 erstmals Bürgergeld beziehen. Aktuell beziehe ich ALG 1.
Nicht nur finde ich den Bürgergeldantrag unangemessen und zu persönlich, ich halte auch die Höhe nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Sowohl das Fragen nach höchstpersönlichen Details als auch die Höhe verletzen meine im Grundgesetz verankerte Menschenwürde. Ich prüfe derzeit eine Verfassungsbeschwerde.
Jedenfalls habe ich zwei konkrete Fragen, die mir vielleicht jemand beantworten kann und möchte.
- Ich werde im Herbst eine Erstattung aus Nebenkostenvorauszahlungen in Höhe von über 1.500€ erhalten, weil mein neuer Vermieter trotz Hinweis viel zu hohe Heizkostenvorauszahlungen abrechnet. Ich sehe diese 1.500€ nicht ein Einkunft an, sondern als Erstattung des Geldes, welches mir zuvor unrechtmäßig weggenommen wurde. Daher sollte dies keinen Einfluss auf meinen laufenden Bürgergeldbezug haben (anders wäre es, wenn das Jobcenter die Vorauszahlungen geleistet hätte).
- Gleiches Thema bei einer ESt-Erstattung nächstes Jahr. Es ist Geld, was mir zu Unrecht weggenommen wurde und dann erstattet wird. Also keine laufende Einkünfte. Immerhin kann ich hier den Erstattungszeitpunkt durch geschickte Abgabe der StE ein Stück weit selbst steuern und möglichst nach hinten verschieben.
4 Antworten
Mein Gott
Such dir ne Arbeit oder mach dich Selbständig mit deinem ach so hoch gelobtem Abschuss.
Und wenn dir das hier in Deutschland nicht passt, zieh ins Ausland, mal sehen, wie willkommen du da bist und was du an Sozialleistungen erwarten kannst.
"t/d"rollige Erstlingsfrage eines Machthabers
Ich werde im Herbst eine Erstattung aus Nebenkostenvorauszahlungen in Höhe von über 1.500€ erhalten, weil mein neuer Vermieter trotz Hinweis viel zu hohe Heizkostenvorauszahlungen abrechnet.
Eine Monate zurückliegende Nebenkostenerstattung interessiert das JC ehedem nicht. Und bis zum Herbst solltest Du als Akademiker einen Job gefunden haben.
Nicht nur finde ich den Bürgergeldantrag unangemessen und zu persönlich, ich halte auch die Höhe nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Ich prüfe derzeit eine Verfassungsbeschwerde.
Schmunzel - "viel Vergnügen" - dafür wird Dir das zuständige Gericht kaum Prozesskostenhilfe bewilligen.
Also "sieh zu", dass Du schnellstens in Lohn und Brot kommst und erst gar nicht von einer solchen Transferleistung abhängig wirst, dann musst Du Dich auch gar nicht "nackig" machen.
Erstattungen gelten als Einkommensbeträge... ich würde das melden... die erfahren das irgendwann sowieso... ich hatte unten weiter zinsgewinne erwähnt auf vermögenswirksame Leistungen... nach 3 Jahren hatten die es erfahren... vermutlich über das Finanzamt...
selbst wenn ich ihnen 10 Euronen schenken würde müssten sie es melden... ansonsten gelten sie als uneinsichtig bzw nicht mitwirkungspflichtig wozu sie verpflichtet sind.... solche Leute hat man umso mehr im Auge...
In beiden Fällen liegst Du meiner Meinung nach FALSCH!
Dein Einkommen wäre in beiden Fällen höher, wären die Abgaben niedrieger gewesen! 😁😜😎