Zuzahlung im Krankenhaus auf bei Hartz VI?
Muss ich auch als Hartz VI-Empfänger die Zuzahlung bei einem Krankenhausaufenthalt bezahlen?
2 Antworten
Ja, das muß auch ein ALG2-Bezieher bezahlen!
Er muß Zuzahlungen bis zu einer Grenze von 2% von seinem Jahreseinkommen (ausgenomen sind chronisch Kranke, bei denen verringert sich das auf 1%)selbst bezahlen. Das wären ungefähr 84,-€ im Jahr. Alle Zuzahlungen, die er darüber hinaus leistet, kann er sich von seiner Krankenkasse zurück holen. Zu den Zuzahlungen gehören auch die Zuzahlungen für Medikamente und die jeweiligen Praxisgebühren! Wenn die Zuzahlungsgrenze erreicht ist, alle Belege an die Krankenkasse einreichen und für den Rest des Jahres eine Freistellung beantragen.
Mann kann die 84,-€ bei der Krankenkasse auch auf einmal Bezahlen, somit die Freistellung beantragen. Dann sind die Krankenhauskosten und alle anderen Kosten kein Tema mehr!