Darf die Wohnung tatsächlich 15 qm mehr haben, wenn man Schwerbehindert ist mit Merkzeichen "G"
Durch die Behinderung hatte ich es schwer eine angemessene Wohnung zu finden. Da die Wohnung bestimmte Kriterien erfüllen muß. Jetzt hab ich üerall gehört, das mir dann eine Wohnung mit bis zu 15 qm mehr zusteht. Ist das wirklich so? Denn dann könnte ich meine jetzige Wohnung behalten.
2 Antworten
Behinderte, die einen Behindertenausweis mit den Merkzeichen "G" oder "aG" besitzen, können einen Mehrbedarf bis zu 15 m² an Wohnraum geltend machen, z.B. Rollstuhlfahrer oder Benutzer eines Rollators, aber auch stark Sehbehinderte und Blinde.
Hallo ich habe eine Beh.von 90 % mit dem Merkmal. G aG . B. und RF. Und da mein Sohn ausgezogen ist, meine Wohnung 78qm hat wäre es ja schön wenn man 15 qm Mehrbedarf bekommen würde. Ich habe Gestern mit dem Leiter des Job-Center gesprochen darüber. Das ich von meinem Arzt ein Rollater verordnet bekomme. Dieses reicht nicht für eine Mehrbelastung aus so der Leiter. Dieses sei Ländersache und jede Stadt Entscheidet darüber selber. Ich komme aus NRW. Auch wenn der Bund das Schriftlich nieder geschrieben hat,brauchen sich die Länder nicht daran halt. Also Vorsicht lieber erst am Job-Cender nachfragen. Wünsche allen viel Glück in dieser Sache.Werner