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Teilkaskoversicherung: Darf ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wagen weiter fahren?

Hallo mal wieder.

Erstmal die Situation. Mein Zweitwagen (fährt meine Freundin, Teilkasko versichert) ist bei einem Unwetter beschädigt worden. Ein Baum ist auf den Wagen gekippt.

Lt. Gutachter vermutlich ein wirtschaftlicher Totalschaden da das Dach stark beschädigt ist und mehrere Beulen in der Seite des Wagens.

Auf die Frage, ob der Wagen den Sicherheitsmängel durch den Schaden hätte, also nicht mehr Verkehrssicher sei, sagte uns der Gutachter, das der Wagen in Verkehrssicherheit keineswegs eingeschränkt sei, der Wagen könnte ohne Bedenken weiter gefahren werden.

Da wir vermutlich nicht mehr so viel für den Wagen bekommen, würden wir gerne das Geld der Teilkaskoversicherung, die hier einspringt, beiseite legen, noch was sparen bis wir ein bischen mehr Geld zusammen haben und ein vernünfitiges Fahrzeug wieder kaufen, wenn genug gespart ist.

Bis dahin wollten wir den beschädigten Zweitwagen weiter fahren und ganz normal angemeldet lassen bei unserer bisherigen Versicherung.

Da ich diesen Fall aber so noch nicht hatte, ist meine Frage... ist das in Ordnung wenn die Versicherung uns den Wiederbeschaffungswert auszahlt und wir den Wagen trotzdem weiter fahren ohne die Schäden reparieren zu lassen? Oder gibt das Ärger, daß die Versicherung sagt... Geld wurde nicht für Reparatur eingesetzt oder ähnliches.... und Wagen wird weiter gefahren?

Vielen Dank schonmal für euere Hilfe :)

Gruß Micha

Auto, Kfz-Versicherung, Versicherung, Teilkasko

Privatleasing als Geschäftswagen

Hallo :)

kleine Frage zum Leasing. Ich komme an der Stelle mit meinem Steuerberater nicht weiter bzw. Verständigkeitsproblem.

Ich bin Geschäftsführer eines Unternehmens (Wechsel der Rechtsform 01.01.2013). daher gilt ja das Unternehmen als frisch.

Bisher hatte ich ein Privatfahrzeug in die Firma eingebracht und 0.30 km Pauschale genutzt.

Nun hatte ich mich für ein Leasing entschieden.

und genau hier hängt das Problem ^^ da das Unternehmen "neu" gegründet wurde, wird das Geschäftsfahrzeugleasing abgelehnt -- > Firmengründung < 12

Nun wäre die Möglichkeit doch das Fahrzeug Privat zu leasen und in die Firma einzubringen.

In Grunde genommen ist Privat / Geschäftsfahrzeug doch nur eine "Konditionssache" für Finanzamt sollte doch - sofern nachgewiesen werden kann Geschäftliche Nutzung - egal sein.

Optionen bestehen ja glaub ich wie folgt:

1) Netto von Privat an Unternehmen "vermieten"- Nachteil Ust. können natürlich nicht geltend gemacht werden

2) 0.30 km Pauschale -> ist mir persönlich zu Aufwendig und nervig. hatte ich ja vorher schon

3) Wunsch ist es: Fahrzeug ganz normal als Geschäftsfahrzeug nutzen zu können inkl. Ust ausweisen etc.

KM-Leasing -> eigentlich sollte sich die Restwertanalyse nach Abgabe des Fahrzeuges egal sein für das Finanzamt, oder?

Mein Steuerberater ist fest der Meinung, dass nach Leasingrückgabe das FA Ust. zurück verlangt. ergibt aus meinen Augen absolut keinen Sinn ... sonst lohnt sich ja sowas nie für ein Unternehmen.

Evtl kann mir jmd. hier helfen zum Verständnis :D Im Zweifel nutzt ich es als Privatfahrzeug wieder und km-pauschale.

danke!

Auto, Beruf, Leasing

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