Arbeitgeber will neuen Arbeitsvertrag sehen?
Mein Ausbildungsverhältnis endet voraussichtlich am 31.07, jedoch habe ich die Chance ab dem 01.07 in einem anderen Betrieb zu arbeiten.
Meine schriftliche Prüfung schreibe ich am 18.06 und mündliche am 23.06.
Ich habe mich darüber informiert und ein Aufhebungsvertrag würde Sinn machen.
Meine Ausbilderin und mein Arbeitgeber würden aber gerne den Arbeitsvertrag meiner neuen Arbeit sehen.
Das dürfen sie doch gar nicht oder??
2 Antworten
endet voraussichtlich am 31.07,
Dein Ausbildungsverhältnis endet mit der Bekanntgabe der Noten. Also vermutlich bereits mit dem 23. 6. d.J.
Solltest Du diese Prüfungen nicht bestehen, so hast Du Anspruch auf Verlängerung Deines Ausbildungsvertrages , zwecks Zweitsversuchs.
Ich habe mich darüber informiert und ein Aufhebungsvertrag würde Sinn machen.
Aufhebungsvertrag ??? .... weshalb / wozu sollte ein solcher gut sein?
Meine Ausbilderin und mein Arbeitgeber würden aber gerne den Arbeitsvertrag meiner neuen Arbeit sehen.
Ein solcher Anspruch besteht keinesfalls.
Meine schriftliche Prüfung schreibe ich am 18.06 und mündliche am 23.06.
Wenn Deine letzten Prüfungen .... mündlich .... am 23.6. stattfinden, dann wirst Du auch spätestens innerhalb der folgenden Tage Deine Ergebnisse mitgeteilt bekommen .... und danach ist Deine Ausbildung beendet, gleichgültig welches Datum in Deinem Ausbildungsvertrag steht.
Ja das ist normalerweise auch richtig so, aber unsere schriftliche AP wurde um 1 Monat verschoben (aufgrund Covid-19) und die Prüfer werden bis zum 23.06 nicht mit dem korrigieren fertig, deswegen endet die Ausbildung für alle am 31.07 (wurde nur für dieses Jahr so von der IHK/HWK beschlossen)
Ich zitiere gerne, was in meiner Anmeldung für die Prüfung steht
„Sie erhalten voraussichtlich Ende Juli die endgültigen Prüfungsergebnisse per Post, nicht wie bisher nach dem Prüfungsgespräch.“
Habe auch schon mit der Kammer telefoniert, Ende ist 31.07
Wieso es nicht im Fragesachverhalt steht weiß ich leider nicht, könnte dran liegen, dass die HWK sowas nicht Bundesweit beschließt.
Enthält der Entwurf Deinen neuen Arbeitsvertrages einen Vorbehalt für den Fall, dass Du bis zum 01. Juli Deine Ausbildung noch nicht abgeschlossen hast?
Wenn nicht, könntest Du mit dem neuen Arbeitsvertrag Dich in eine schwierige Situation bringen, wenn - was wir alle nicht erwarten, was aber trotzdem passieren könnte - Du Deine Ausbildung prüfungsbedingt nicht bis zum 30.06. abschließen kannst. Ein solches Ereignis könnte eintreten z. B. bei Nichtbestehen der Prüfung und bei Krankheit. Dein neuer Arbeitgeber könnte Dir wegen Nichtantritts am 01.07. fristlos kündigen.
Diskutiere bitte dieses Dilemma mit Deinem potentiellen, neuen Arbeitgeber. Und wünsche nicht nur diesen Vorbehalt, sondern auch den Arbeitsvertragsbeginn ab 01.08. Nur dann kommst Du sicher aus der Nummer wieder raus, wenn der Abschluss nicht rechtzeitig erfolgen kann.
Danke für die Antwort!!
Die Ausbildung endet wegen Covid-19 am 31.07 für alle schülerinnen und schüler (mit bestehen der prüfungen).
Aufhebungsvertrag wäre eben sinnvoll (oder nicht?) weil ich vor meinem Ausbildungsende bei der neuen Stelle anfangen würde.
Dankeschön!