Keine Lieferung der Ware. Roller bei Netto gekauft. Was kann ich tun?

Hallo,

ich brauche Hilfe zu folgendem Fall.

Ich habe am 06.01.2020 18:30 Uhr einen Roller bei Netto-Online gekauft.

Diesen habe ich direkt per Vorkasse gezahlt.

Die Lieferzeit auf der Webseite und auch in der Bestellbestätigung war mit 10 Werktagen nach Zahlungseingang benannt.

Am 10.01.2020 12:17 Uhr habe ich dann eine Zahlungsbestätigung per E-Mail bekommen in der steht das die Zahlung am 09.01.2020 eingetroffen sei.

Am 15.01.2020 14:18 Uhr habe ich dann per Mail eine Versandbestätigung der Ware erhalten.

Am darauf folgenden Tag dem 16.01.2020 15:03 Uhr kam eine E-Mail mit dem Rechnungsbeleg.

Am Mittwoch dem 22.01.2020 habe ich dann erstmals Kontakt zu Netto-Online aufgenommen um nachzufragen wann der Roller gelifert wird. Ich bekam eine E-Mail mit der Aussage, dass Netto bei der Spedition nachfrägt und sich dann wieder bei mir meldet.

Nach 24h sprich am Donnerstag dem 23.01.2020 habe ich dann angerufen uns nochmals nachgefragt. Aussage war ich sollte mich noch 24h gedulden.

Auch am Freitag dem 24.01.2020 habe ich erneut nachgefragt und es konnte mir keiner weitere Auskunft geben und hat mich gebeten bis Montag zu warten.

Habe dann am Montag dem 27.01.2020 erneut angerufen, hier hat mir ein Mitarbeiter gesagt die Spedition hätte gesagt es sei unterwegs. Der Mitwarbeiter konnte mir keine weitere Auskunft geben weder zur Spedition noch zur Lieferung.

Meine Frage ist nun:

Wie kann ich weiter vorgehen?

Ich habe Geld gezahlt und die Ware soll nun verschollen sein ?

Anwalt, Recht, Bestellung, Lieferung
Angeblichem Seminar angemeldet und nicht teilgenommen? Muss ich jetzt bezahlen?

Moin,

war lange nicht mehr in meiner Mail drin und vor rund 2,5 Wochen bin ich dann in meine Mail reingegangen und dann hab ich ein blaues Wunder erlebt. So zum Thema: Ich soll mich angeblich für einen Seminar Kurs (Lizenz) angemeldet haben und beim Kurs nicht teilgenommen haben und dafür soll ich jetzt ungefähr 750€ zahlen weil ich mich nicht vorher abgemeldet habe ansonsten wird das alles seinem Anwalt gereicht.
Dann hatte ich noch nh Mail von ihm das war paar Tage älter da stand das ich das Geld überweisen soll um am Kurs teilzunehmen, das ist ja nicht passiert dann muss man sich doch überlegen ob da irgendetwas faul ist oder nicht?
Aufjedenfall hab ich den Herrn angerufen und die Sache geschildert, das ich mich nirgendswo angemeldet hab und das sich jemand irgendein Spaß erlaubt hat oder so etwas, danach wurde er etwas laut und meinte das er meinte Daten hat und es beim Anwalt einreichen wird, wer hätte es sonst gemacht ich müsse es zahlen, da wo ich nochmal meinte das ich es nicht zahlen werde hat er mich als sche* Ausländer beleidigt und dann aufgelegt.
So jetzt hab ich mir die Rechnung angeschaut und mein Name stimmt, meine email stimmt, nur meine Adresse stimmt nicht.
Was kann ich jetzt dagegen machen und wie kann ich vorgehen?
Soll ich die 750€ einfach zahlen um jeglichen Ärger zuvermeiden oder soll ich gerichtlich vorgehen?
Also ich hab kein Brief bekommen das ich an einem Seminar teilnehmen werde oder so etwas, hab keine Bestätigung bekommen ich hab auch nichts unterschrieben oder meine Zustimmung hat er auch nicht bekommen.
Es sind 2,5 Wochen her, hab noch nichts bekommen.
danke im Voraus

Gericht, Geld, Anwalt, kosten, Zahlung
Abstellen von 50 ccm Elektroller neben Fahrrädern in Gemeinschaftsraum?

Besitzer des Elektrollers (50 ccm wie Moped) ist Wohnungseigentümer. Er hat seinen Roller seit 7 Wochen dort abgestellt, wo die anderen Eigentümer/Mieter Ihre Fahrräder abstellen, seitdem er dort auch eingezogen ist. Es ist der Raum anschließend zum Hauseingang, ein größerer Vorraum, in dem die Briefkästen hängen und an den Seiten links und rechts Fahrräder abgestellt werden.

Jetzt hat die Hausverwaltung ohne einen konkreten Grund zu nennen, den Eigentümer angeschrieben und dabei auf die Hausordnung verwiesen: "In den vorgenannten Räumen und Anlagen sowie auf den Gemeinschaftsflächen dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt werden. Dies gilt auch für Fahrräder, Mopeds, Motorräder oder sonstige Fahrzeuge auf dem gesamten Hausgrundstück.“

Höchstwahrscheinlich hat sich mindestens ein anderer Eigentümer wg. des Elektrorollers bei der Hausverwaltung beschwert. Wie verhält es sich rein rechtlich. Könnte die Eigentümergemeinschaft in einer Abstimmung gegen eine Erlaubnis dessen stimmen? Hat der Besitzer des E-Rollers als Eigentümer nicht sowieso Nutzungsrecht, da ihm ein Teil des Grundstücks gehört? Der E-Roller kann keinesfalls woanders wie z. B. draußen auf der Straße abgestellt werden, wegen Diebstahl und da der E-Roller wegen Defekts der Elektronikteile nicht draußen stehen kann. Zum anderen ließe es die Straßenverkehrsordnung es auch nicht zu wg. fehlender Straßenbeleuchtung: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 17 Beleuchtung.

Uch

I

 

Anwalt, Jura, Mietrecht, Eigentümergemeinschaft, Eigentum

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