Nutzungsänderung einer Garage in Hobbyraum/Lagerraum in NRW?
Hallo Zusammen,
ich möchte in NRW eine massiv errichtete Garage als Hobbyraum nutzen und evtl. eine Sauna einbauen. Die Garage steht 4 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt, Parkplätze sind neben der Garage noch 3 weitere auf dem Grundstück vorhanden. Es handelt sich um ein EFH.
Die Stadt hat auf meine Anschreiben erwidert, dass die Änderung der Genehmigungspflicht des § 60 Bauo unterliegt und nur ein Architekt den Antrag einreichen kann.
Frage: Mit welchen Kosten muss ich für den Architekten und it welchen für die Satdt rechnen?
Baugenehmigung