Nutzungsänderung NRW - Büro in Wohnraum
Ich habe eine Kellerwohnung (ca. 50m²) in NRW geerbt, die laut Baugenehmigung von 1973 offiziell nur als Büroraum genutzt werden darf. In dem Gebäude sind ansonsten überwiegend Wohnungen vorhanden (nur ein Praxisraum). Der Kellerraum wurde allerdings seit langer Zeit (ca. 20 Jahre) schon als Wohnung genutzt und alle sanitären Anlagen, Küche usw. sind vorhanden. Ich wollte diese Räume jetzt vermieten, muss ich hierfür eine Nutzungsänderung beantragen oder ist das genehmigungsfrei? Muss ich hierfür ggf. einen Architekten beauftragen und wie lange kann sich das ganze Genehmigungsverfahren hinziehen?
1 Antwort
Du brauchst gleich 2 Genehmigungen: Zum einen die der Eigentümerversammlung und zum anderen die der Bauaufsicht. Ist natürlich eine heikle Sache: Wenn die baurechtliche Genehmigung nicht zu erlangen ist, ist die Sache dort aktenkundig und Du bist unter Beobachtung. Ich würde besser einen Architekten um Rat bitten. Der kann am besten die Situation beurteilen. Fang auf jeden Fall aber mit der Eigentümergemeinschaft an. Die muß der Änderung der Teilungserklärung zustimmen und zwar einheitlich. Wenn das nicht zu erreichen ist, ist Dein Vorhaben gestorben.