Nutzungsänderung einer Garage in Hobbyraum/Lagerraum in NRW?
Hallo Zusammen,
ich möchte in NRW eine massiv errichtete Garage als Hobbyraum nutzen und evtl. eine Sauna einbauen. Die Garage steht 4 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt, Parkplätze sind neben der Garage noch 3 weitere auf dem Grundstück vorhanden. Es handelt sich um ein EFH.
Die Stadt hat auf meine Anschreiben erwidert, dass die Änderung der Genehmigungspflicht des § 60 Bauo unterliegt und nur ein Architekt den Antrag einreichen kann.
Frage: Mit welchen Kosten muss ich für den Architekten und it welchen für die Satdt rechnen?
1 Antwort
Der weit überwiegende Anteil der Kosten entfällt auf den Architekten.
Eine konkrete Nennung bestimmter Beträge ist anhand der Angaben unmöglich.
Wenn ein Architekt nach HOAI abrechnen will, würde er nach den Baukosten der Garage gehen und die entsprechenden Leistungsphasen abrechnen.
Man kann auch alternativ nach Zeitaufwand abrechnen und muss dabei mit Stundensätzen von bis zu 120 Euro netto kalkulieren.
Am besten holst Du Dir bei einem Architekten ein verbindliches Angebot ein.
Je vollständiger Deine Unterlagen sind desto geringer wird der Arbeitsaufwand des Architekten und desto billiger wird.
Ich will hier keine Werbung machen und verzichte deshalb darauf den Link zu einem Architektenbüro einzustellen das Umnutzungsanträge online zu Festpreisen anbietet. Bei Interesse kannst Du danach googlen.