Zoll beschlagnahmt Paket, wie Geld wieder vom Händler zurück kriegen?

5 Antworten

Zum einen ist der Wert zu hoch und dann kann "Ausland" vieles bedeuten, Z. B. sind innerhalb der EU der Versand vom Äquivalent von 200 Zigaretten nur erlaubt und ausserhalb der EU nur Ware die in einem Duty Free Shop erworben wurde. Da Du die Ware vermutlich im Onlinehandel erworben hast und eine Rückgabe vermutlich ausgeschlossen wurde, mußt Du die gesamte Steuer bezahlen! Deine investierten 370 € sind in jedem Fall weg! Auch kannst Du niemanden anklagen, denn Du hast die Zollvorschriften nicht beachtet! Vergiß den Händler zu verklagen, denn da erhöht Deine Strafe nur empfindlich.


Yas18 
Beitragsersteller
 26.02.2024, 13:55

Die Ware kommt aus Großbritannien über einen Online Händler. Mein Partner hat über Paypal gezahlt. Wie hoch durfte denn die Strafe denn werden? Zudem wusste er auch nicht dass diese nicht legal sind, da die Website auf deutsch war und angeben wurde das es normal nach Deutschland geliefert werden kann.

Ich bedanke mich aufjedenfall für die Aufklärung

Viel Spaß mit dem Finanzamt!

Du darfst Steuern nachzahlen und den selben Satz dann noch zusätzlich als Strafe.

Sei froh, wenn kein Strafverfahren eingeleitet wird!

"angeben wurde das es normal nach Deutschland geliefert werden kann"

Und, stimmt ja auch. Das befreit euch aber nicht davon die Einfuhr beim Zoll anzuzeigen und Steuern zu zahlen!

"Zudem wusste er auch nicht dass diese nicht legal sind"

Das weißt eigentlich JEDER!

Und selbst wenn nicht, informiert man sich vorher. Außerdem wie heißt es so schön:

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

Erwischt man dich am Flughafen musst du die Einfuhrsteuern zahlen und obendrauf nochmal denselben Wert an Strafe.

GGf wird das hier auch so ablaufen.

Wenn du Pech hast, wird die Ware auch vernichtet.

Ob dir der Onlineshop das Geld zurückzahlt-Glaub ich eher nicht. Er wird sich irgendwo in seinen AG dagegen abgesichert haben, das er für Mehrkosten (Zoll etc) oder eben auch für die Vernichtung nicht aufkommt.

Es wäre sinnvoll anzugeben, aus welchem Ausland die Lieferung erfolgt. Ansonsten kann man da nur raten, ob es überhaupt Sinn macht, den Händler zu belangen.

Die Polizei hat mit der Angelegenheit aber sicher gar nichts zu tun. Den Weg kannst du dir also sparen.

Was willst du denn anzeigen?

Du wolltest es doch über den Zoll bringen. Oder hat dir der Händler dies garantiert?


Yas18 
Beitragsersteller
 26.02.2024, 13:13

Es wurde vom Händler garantiert laut meinen Freund. Aber der hat nicht alle Dokumente hinterlegt, also der Verkäufer für den Versand

Alarm67  26.02.2024, 19:47
@Yas18

Sorry, was für ein Blödsinn!

Wer kauft sich schon Zigaretten im Ausland, wenn man vorhat, diese zu versteuern!?!

Was für ein Schwachsinn!