Was passiert wenn man ein Inkassounternehmen nicht bezahlt?

4 Antworten

Wenn du auf das Inkasso nicht reagierst folgt ein Gerichtlicher Mahnbescheid und danach kann gepfändet werden. D.h. Entweder wird dein Gehalt beim AG oder auf deinem Konto teilweise eingezogen oder der Gerichtsvollzieher schaut ob es was bei dir zuhause im Gegenwert gibt, was verkäuflich ist.

Wegen Schulden wird man normalerweise nicht ins Gefängnis gehen es gibt aber Ausnahmen

Betrug. Man weist dir nach, das du schon beim Kauf nicht vorhattest zu bezahlen.

Bussgeldschulden, z.b. Schwarzfahren - die können tatsächlich auch Abgesessen werden.

Beugehaft, wenn der Gerichtsvollzieher von dir eine Vermögensauskunft verlangt um zu schauen ob du zahlen kannst, du diese aber verweigerst.

Google hilft


hmtldestroyer 
Beitragsersteller
 09.04.2024, 08:54

warum glaubst du denn, dass ich diese Frage hier gestellt habe? Anscheinend hat mir Google ja nicht besonders geholfen

Zappzappzapp  09.04.2024, 20:12
@hmtldestroyer

Du brauchst nicht so aggressiv zu reagieren. Hier wird Dir immer gerne geholfen. Wenn es sich allerdings um Fragen handelt, deren Antworten man wirklich mit einer einzigen Suchanfrage bei Google in kürzester Zeit selbst herausfinden kann, dann sollte man nicht eine Communitity damit beschäftigen.

Du kannst nicht ernsthaft recherchiert haben. Wenn man nur "Inkasso nicht gezahlt, welche Folgen" eingibt, gibt es mehr Links, als Du heute noch lesen kannst. Z.B.

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/kaufen-reklamieren/was-tun-bei-inkassoforderungen

DAs ist ein typisiertes Verfahren.

  1. Der Gläubiger, bzw. das Inkassounternehmen beantragt einen Mahnbescheid.
  2. Man kann wiederspruch einlgen, dann geht es vor Gericht
  3. Wird kein Widersspruch eingelegt, beantragt der Gläubiger, oder das Inkassounternehmen einen Vollstreckungsbescheid.
  4. Gegen den kann man Wider spruch einlegen, dann geht es vor Gericht
  5. Legt man keinen Widerspruch ein, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig.
  6. Mit diesem Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger, oder das Inkassounternehmen einen Gerichtsvollzieher schicken, der ggf. pfändet.
  7. Ist nichts zu pfänden da, kann der Gläubiger/Inkassounternehmen beantragen, dass der Schuldner die Vermögensauskunft abgibt.
  8. MAcht der Schuldner das nicht, kann er durch einen Haftbefehl dazu gezwungen werden.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Da Du inzwischen bezahlt hast, ist dies eine rein hypothetische Frage. Und darauf gibt es keine standartisierten Antworten. Du mußt Deine Frage schon etwas präzisieren. Herr Binder hat Dir teilweise schon eine Antwort gegeben.