Bei einem Rentnerpaar ist der Ehepartner verstorben. In der Vergangenheit waren die Einkünfte so gering, daß das FA eine NV ausgestellt hat. Alleinstehend wird aber 2016 nicht mehr die Steuerklasse 3 zur Berechnung herangezogen und damit werden die Einkünfte für eine NV Bescheinigung etwas zu hoch sein. Zudem ist der Rentner stark dement und kann nicht mehr alleine wohnen; daher wurde mit Vertrag über eine Agentur eine Pflegeperson verpflichtet. Können diese Kosten zumindest teilweise steuerlich Berücksichtigung finden? Dann würde eine NV-Bescheinigung wieder im Bereich des Möglichen sein.
Kann ein Rentner die Kosten für eine Pflegekraft steuerlich geltend machen?
Rentner,
Steuererklärung
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