Der Gesetzgeber hat für zentrale Warmwasserversorgungen in Mehrfamielienhäusern eine jährliche Legionellenprüfung vorgeschrieben. Dass diese Kosten über die Nebenkosten umlagefähig sind ist derzeit wohl unbestritten. Wie sieht es aber mit dem Verteilschlüssel aus. Hat eine Aufteilung nach m² rechtlich Bestand oder ist eine Umlage nach Anzahl der Wohneinheiten vorzunehmen?
Umlageschlüssel für Legionellenprüfung
kosten,
Mietrecht,
Nebenkosten,
Nebenkostenabrechnung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.