Das Erbe besteht aus einer Immobilie und einem geringen Barvermögen. Die Erbengemeinschaft lässt sich in 2 Gruppen unterteilen, denn ein Teil der Erben ist von der Erbschaft der Immobilie ausgeschlossen.

Ist es zulässig, diesen Erben eine Abstandszahlung anzubieten, damit sie das Erbe ausschlagen und letztendlich nur Erben in der Erbengemeinschaft verbleiben, die auch vom Testament mit der Immobilie bedacht werden?