Zweitwohnungsteuer ohne Wohnnutzung?
Für ein (noch unbebautes !) Grundstück wird von der Gemeinde (Wandlitz, Krs. Barnim / BB) Zweitwohnungssteuer verlangt. Diese wird offenbar auf der Basis einer fiktiven Wonraumgröße von 30m² anhand eines standardisierten Berechnungsschlüssels ermittelt. Das Problem: das Grundstück wurde zwar von den früheren Eigentümern als Zweit- bzw. Sommerwohnsitz genutzt, jedoch nicht von mir. Das ehemals dort stehende Wochenendhaus ist von mir umgehend abgerissen und das Grundstück bislang (noch) nicht genutzt worden. Es wird derzeit bebaut und erst mit Fertigstellung des Hauses werde ich dorthin umziehen; dabei wird dann die bisherige Wohnung abgemeldet. Zu keinem Zeitpunkt kam -oder kommt- ein zweiter Wohnsitz zustande. => ist das eine rechtmäßige Vorgehensweise oder geht die Gemeinde hier mangels besseren Wissens von falschen Voraussetzungen aus ?
2 Antworten
Entscheidend für die Zweitwohnungsteuererhebung ist normalerweise die Möglichkeit eine Wohnung oder ähnlich entsprechend zu nutzen. Wenn keine Wohnung vorhanden ist besteht keine Nutzungsmöglichkeit. Somit eigentlich keine Zweitwohnungsteuer. Möglicherweise nur eine Fehleinschätzung der Gemeinde? Was steht in der örtlichen Zweitwohnungsteuersatzung? Vielleicht hilft zunächst ein informativer Anruf dort weiter?
Das ist eine Zweitwohnungsteuer: In Deinem Fall eine Keinwohnungssteuer.,,, diese Steuern wurden für die Infrastruktur der Gemeinden eingeführt, die Du ja nicht nutzst.
Melde das Grundstück als unbebautes Grundstück und später als Hauptwohnsitz und lege gegen den Bescheid Beschwerde ein: Ein Satz: Da gibt es keine Wohnung!
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