Wer haftet bei Unfällen auf Privatspielplatz?
Hallo zusammen,
ich habe auf meinem Grundstück einen kleinen Spielplatz für meine Kinder. Ein Spielturm mit Rutsche, Klettergerüst und Schaukel. Das Grundstück ist frei zugänglich. Der Spielplatz wird daher auch von Nachbarskindern genutzt, teilweise auch wenn wir nicht zu Hause sind. Dies ist für mich auch OK und ich habe nicht vor das zu unterbinden.
Jetzt habe ich mich gefragt was bei einem Unfall passieren würde. Öffentliche Spielplätze sollten ja durch die Gemeinden regelmäßig gewartet und eine Sicherheitsprüfung laufen. Die Geräte habe ich natürlich im Blick und halte sie in Schuß. Eine TÜV-Prüfung o.ä. mache ich aber natürlich nicht.
Wie ist denn da die Rechtslage im halböffentlichen Bereich? Hafte ich bei Unfällen? Wenn ja, ist sowas versicherbar oder sogar durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt?
Gruß
Midde
7 Antworten
Grundsätzlich ist der Grundbesitzer "verkehrssicherungspflichtig". Das gilt dann selbstverständlich auch für Geräte, die aufgestellt sind.
Die Haftpflichtversicherung deckt evtl. Schäden. Das heißt aber nicht, dass du auf notwendige Reparaturen an diesen Geräten verzichten kannst.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Natürlich halte ich die Geräte in Schuss. Es spielen ja schließlich auch meine Kinder darauf.
Wenn im Ernstfall die Haftpflichtversicherung einspringt, ist das für mich OK.
Zumindest würde ich das als Privat Grundstück ausweisen.
Eltern haften für ihre Kinder etc.
Ob das im Ernstfall reicht kann ich aber nicht sagen.
Wenn Eltern ihre Aufsichts- und Fürsorgepflicht verletzen wird das im Falle nicht unberücksichtigt bleiben.
Das ist korrekt.
Aber es ist überaus schwierig, das auch zu beweisen.
Die Gerichte sind diesbezüglich nicht sehr flexibel.
Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen, haften sie selbst. Das hat mit Haftung "für die Kinder" absolut nichts zu tun.
Wenn Eltern ihre Aufsichts- und Fürsorgepflicht verletzen wird das im Falle nicht unberücksichtigt bleiben.
Haben Eltern denn eine Aufsichts- oder Fuersorgepflicht fuer fremde Kinder?
Dieser "Eltern haften für ihre Kinder" Hinweis, ist leider vollkommen bedeutungslos.
Auch wenn diese Schildchen gerne an Baustellen, etc. hängen, sie schützen den Eigentümer vor nichts.
Kommt ein Kind zu Schaden, wegen nachweislicher Mängel in der Verkehrssicherungspflicht, ist der Eigentümer dran.
Denke auch, dass so ein Schild nicht viel bringt. Abgesehen davon möchte ich so ein wenig einladendes Schild nicht in meinem Garten haben.
Durch die Gartengestaltung ist das Grundstück meiner Meinung nach auch ausreichend als Privatgrundstück erkennbar.
Ich würde dir zustimmen.
Das Problem ist eben nur, wenn das Wörtchen wenn nicht wär.
Als Eigentümer bist Du heutzutage sehr in der Pflicht.
Genau deswegen hat man ja eine private Haftpflichtversicherung. Wer keine hat, hat selbst Schuld.
Das Blöde ist allerdings, daß die Haftpflicht auch mal zickig werden kann.
Wenn nicht alle notwendigen Maßnahmen getroffen wurden, um ein Unglück zu verhindern, zahlt die zwar, kann aber das Geld vom Versicherungsnehmer zurückfordern.
Das heißt aber NICHT, dass man eine 2 Meter hohen Zaun um sein Grundstück ziehen muss. Selbstverständlich können auch die Freunde der eigenen Kinder dort spielen.
Von einer festungsartigen Einfriedung des Grundstücks spricht doch auch niemand.
Und selbstverständlich können auch die Freunde der Kinder dort spielen.
All das habe ich an keiner Stelle negiert.
Wenn da irgendetwas passieren sollte, dann ist das auf alle Fälle in Deiner privaten Haftpflichtversicherung mit drin.
Das ist ein sehr honoriges Anliegen von dir, daß auch die Nachbarskinder dort ihren Spaß haben können.
Leider aber bist Du dann auch voll für die Spielgeräte und deren Sicherheit verantwortlich.
Zu meinen Kindertagen hat kein Huhn und kein Hahn danach gekräht.
Kinder konnten sich beim Spielen auch mal verletzen, das war eben so.
Schließlich konnte man sie ja nicht im Keller anketten.
Heutzutage aber helikoptern überbesorgte Eltern überall herum und sind bereit jedermann zu verklagen, der ihrem überbegabten Sprößling in irgendeiner Form schadet.
Und wenn es nur ist, daß sich das Kind erschreckt, weil Du niest.
So kenne ich es ja auch. Helikoptereltern sind jetzt aber unter den Nachbarn weniger zu finden. Meine Kinder spielen ja auch in anderen Gärten.
War nur die Frage, was wäre wenn...
Du haftest nur bei Fahrlässigkeit, also wenn du Schäden an den Geräten nicht beseitigen lässt oder erkennbare Gefahrenquellen nicht entfernst. Wenn sich ein fremdes Kind beim ganz normalen Spielen verletzt, also zum Beispiel von der Schaukel fällt, musst du nicht haften. Reißt aber das Seil der Schaukel, weil es schon morsch ist, dann schon.
Alles klar, danke!
... und der Papst ist Buddhist.