Wer haftet bei Unfällen auf Privatspielplatz?

7 Antworten

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Grundsätzlich ist der Grundbesitzer "verkehrssicherungspflichtig". Das gilt dann selbstverständlich auch für Geräte, die aufgestellt sind.

Die Haftpflichtversicherung deckt evtl. Schäden. Das heißt aber nicht, dass du auf notwendige Reparaturen an diesen Geräten verzichten kannst.

midde260 
Beitragsersteller
 22.05.2019, 12:00

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Natürlich halte ich die Geräte in Schuss. Es spielen ja schließlich auch meine Kinder darauf.

Wenn im Ernstfall die Haftpflichtversicherung einspringt, ist das für mich OK.

Zumindest würde ich das als Privat Grundstück ausweisen.

Eltern haften für ihre Kinder etc.

Ob das im Ernstfall reicht kann ich aber nicht sagen.

DerCaveman  22.05.2019, 11:58
Eltern haften für ihre Kinder etc.

... und der Papst ist Buddhist.

AdamZ  22.05.2019, 12:01
@DerCaveman

Wenn Eltern ihre Aufsichts- und Fürsorgepflicht verletzen wird das im Falle nicht unberücksichtigt bleiben.

LeChuck01  22.05.2019, 12:02
@AdamZ

Das ist korrekt.

Aber es ist überaus schwierig, das auch zu beweisen.

Die Gerichte sind diesbezüglich nicht sehr flexibel.

DerHans  22.05.2019, 12:05
@AdamZ

Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen, haften sie selbst. Das hat mit Haftung "für die Kinder" absolut nichts zu tun.

DerCaveman  22.05.2019, 12:06
@AdamZ
Wenn Eltern ihre Aufsichts- und Fürsorgepflicht verletzen wird das im Falle nicht unberücksichtigt bleiben.

Haben Eltern denn eine Aufsichts- oder Fuersorgepflicht fuer fremde Kinder?

LeChuck01  22.05.2019, 11:58

Dieser "Eltern haften für ihre Kinder" Hinweis, ist leider vollkommen bedeutungslos.

Auch wenn diese Schildchen gerne an Baustellen, etc. hängen, sie schützen den Eigentümer vor nichts.

Kommt ein Kind zu Schaden, wegen nachweislicher Mängel in der Verkehrssicherungspflicht, ist der Eigentümer dran.

midde260 
Beitragsersteller
 22.05.2019, 12:02

Denke auch, dass so ein Schild nicht viel bringt. Abgesehen davon möchte ich so ein wenig einladendes Schild nicht in meinem Garten haben.

Durch die Gartengestaltung ist das Grundstück meiner Meinung nach auch ausreichend als Privatgrundstück erkennbar.

LeChuck01  22.05.2019, 12:04
@midde260

Ich würde dir zustimmen.

Das Problem ist eben nur, wenn das Wörtchen wenn nicht wär.

Als Eigentümer bist Du heutzutage sehr in der Pflicht.

DerHans  22.05.2019, 12:06
@LeChuck01

Genau deswegen hat man ja eine private Haftpflichtversicherung. Wer keine hat, hat selbst Schuld.

LeChuck01  22.05.2019, 12:08
@DerHans

Das Blöde ist allerdings, daß die Haftpflicht auch mal zickig werden kann.

Wenn nicht alle notwendigen Maßnahmen getroffen wurden, um ein Unglück zu verhindern, zahlt die zwar, kann aber das Geld vom Versicherungsnehmer zurückfordern.

DerHans  22.05.2019, 12:09
@LeChuck01

Das heißt aber NICHT, dass man eine 2 Meter hohen Zaun um sein Grundstück ziehen muss. Selbstverständlich können auch die Freunde der eigenen Kinder dort spielen.

LeChuck01  22.05.2019, 12:17
@DerHans

Von einer festungsartigen Einfriedung des Grundstücks spricht doch auch niemand.

Und selbstverständlich können auch die Freunde der Kinder dort spielen.

All das habe ich an keiner Stelle negiert.

Wenn da irgendetwas passieren sollte, dann ist das auf alle Fälle in Deiner privaten Haftpflichtversicherung mit drin.

Das ist ein sehr honoriges Anliegen von dir, daß auch die Nachbarskinder dort ihren Spaß haben können.

Leider aber bist Du dann auch voll für die Spielgeräte und deren Sicherheit verantwortlich.

Zu meinen Kindertagen hat kein Huhn und kein Hahn danach gekräht.

Kinder konnten sich beim Spielen auch mal verletzen, das war eben so.

Schließlich konnte man sie ja nicht im Keller anketten.

Heutzutage aber helikoptern überbesorgte Eltern überall herum und sind bereit jedermann zu verklagen, der ihrem überbegabten Sprößling in irgendeiner Form schadet.

Und wenn es nur ist, daß sich das Kind erschreckt, weil Du niest.

midde260 
Beitragsersteller
 22.05.2019, 12:05

So kenne ich es ja auch. Helikoptereltern sind jetzt aber unter den Nachbarn weniger zu finden. Meine Kinder spielen ja auch in anderen Gärten.

War nur die Frage, was wäre wenn...

Du haftest nur bei Fahrlässigkeit, also wenn du Schäden an den Geräten nicht beseitigen lässt oder erkennbare Gefahrenquellen nicht entfernst. Wenn sich ein fremdes Kind beim ganz normalen Spielen verletzt, also zum Beispiel von der Schaukel fällt, musst du nicht haften. Reißt aber das Seil der Schaukel, weil es schon morsch ist, dann schon.

Woher ich das weiß:Recherche
midde260 
Beitragsersteller
 22.05.2019, 12:07

Alles klar, danke!