Grundsteuer - jahrelang zu wenig bezahlt, Nachforderung rechtens?

2 Antworten

Du zahlst doch die Grundsteuer B. Wozu sollte man da mit einer Nachforderung kommen? 

wittbek 
Beitragsersteller
 11.07.2016, 15:57

Das ist zwar richtig, aber ja offensichtlich für ein unbebautes Grundstück, welches jedoch schon seit 10 Jahren bebaut ist. Insofern besteht ja eine offene Steuerschuld. Wobei die Frage ist, der Fehler dem Finanzamt oder der Gemeinde zugeordnet wird, ob man uns anlastet, wir hätten das bemerken und um Änderung bitten müssen. 

bastidunkel  11.07.2016, 16:05
@wittbek

Die Grundsteuer B  wird aufgrund der Wertmitteilung des Finanzamtes festgelegt. Da kann gar nichts verkehrt laufen. Der Grundsteuerbescheid eurer Kommune ist bindend. Da kann gar nichts nachgefordert werden. Sowas gibt es nicht und ist rechtlich ausgeschlossen. 

lesterb42  11.07.2016, 18:54
@bastidunkel

Leider falsch. Wenn der Grundsteuermeßbescheid des Finazamtes auf den 01.01.2007 als Grundlagenbescheid erlassen wird, werden die ggf. schon erteilten Grundsteuerbescheide als Folgebescheide gem. § 175 Abs. 1 AO geändert.

bastidunkel  12.07.2016, 14:34
@lesterb42

lesterb: Du hast offensichtlich die Frage nicht verstanden. Der Fragende ZAHLT Grundsteuer B - ergo erhält er jährlich einen Bescheid, der ihn zur Zahlung auffordert. Dieser Bescheid ist bindend. Eine nachträgliche Änderung, weil sich die Behörde "vertan" hat - gibt es nicht. Meine Eltern besitzen selber ein Haus. Auf dem Bescheid stehen hinten die Gesetzestexte drauf. Das braucht man nur zu lesen, dann erübrigt sich diese Frage.

lesterb42  12.07.2016, 16:43
@bastidunkel

Tut mir leid, wenn ich dir dass so sagen muss, aber du hast meine Antwort nicht verstanden. Für die Änderung von Bescheiden gibt es in der Abgabenordnung (AO) bestimmte Vorschriften. Die hier einschlägige habe ich benannt. Dass deine Eltern - wie viele andere auch - ein Haus haben, ändert daran nichts. Du solltest den § 175 AO  lesen, verstehen und deinen Beitrag nochmals überdenken.

Die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre, sodaß Ihr, wenn der Einheitswertbescheid in 2016 auf den 01.01.2007  erteilt wird, die Grundsteuer für die Jahre ab 2012 nachzahlen müßt. Für die 4,5 jJahre sind das bei einem normalen Einfamilienhaus grob geschätzt 1.500 €.

wittbek 
Beitragsersteller
 11.07.2016, 22:15

Vielen Dank lesterb42! So etwas ähnliches habe ich auch schon im Netz gelesen, nur nicht so kurz und klar. 

Habe zwischenzeitlich mit unseren Nachbarn gesprochen, die liegen etwa bei 400 € im Jahr bei ähnlicher Grundstücksgröße, Wohnfläche etc. Dann müssten wir wohl eher mit  1800 € rechnen. Müssen wir uns etwa zusätzlich noch mit dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit konfrontiert sehen?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. 

lesterb42  12.07.2016, 09:09
@wittbek

Hallo,

1.800 sind von 1.500 ja nun so weit nicht entfernt. Wenn Ihr die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts nach Aufforderung bereits abgegeben habt, habt ihr eure steuerlichen Pflichten erfüllt. Eine Ordnungswidrigkeit erkenne ich dort nicht.