ein Stromkasten des Nachbarn steht auf unserem Grundstück
Hallo liebe Community Gemeinde, wir haben ein Grundstück gekauft um dort ein Haus zu bauen. Leider war für uns nicht ersichtlich daß, auf dem Grundstück ein Stromkasten des Nachbarn-1 steht. Dieses ist uns erst nach der Rodung aufgefallen. Ein zweiter Stromkasten eines anderen Nachbarn-2 steht direkt auf der Grundstücksgrenze.
Es wird also unser Grundstück widerrechtlich genutzt. WIe sollen wir uns am besten Verhalten um beide Nachbarn aufzufordern ihre Stromkästen versetzen zu lassen und welche Fisten müssen eingehalten werden ?
Laut unseres Stromversorgers gilt unser Grundstück stromseitig als erschlossen, auch wenn uns der Stromkasten nicht gehört ?
Nachbar-1 muss definitiv seinen Stromkasten entfernen und versetzen lassen, da baufreiheit hergestellt werden muss.
WIe sieht es mit der Grenzbebauung durch Nachbar-2 aus und was ist wenn dieser auch noch die Leitungen direkt auf die Grenze verlegt hat. Wir können ja somit nicht mal später einen Zaun stellen, da die Leitungen ja 60 cm direkt auf der Grenze verlaufen ?
4 Antworten
Da kann aber etwas nicht stimmen und was bitte ist denn ein Stromkasten? Schaue in das Grundbuch in die Abteilung 2, denn dort sind entsprechende Lasten eingeschrieben worden, die zu beachten sind und wenn es dort keine gibt, den Netzbetreiber auffordern, diese Dinger zu entfernen. Hausanschlüsse gehören ja immer bis zum Zähler diesen Betreibern.
Ich bin davon ausgegangen, daß hier das deutsche Recht erfragt wurde. Hier bei uns haben die Stromversorger damit nichts zu tun, zuständig sind hier die Netzbetreiber und die können nicht einfach auf fremden Grundstücken rumtoben. Viel Glück.
Das sind keine Stromkästen Ihrer Nachbarn, sondern die des Versorgers. sofern kein Eintrag in Abtl. II des Grundbuches vorhanden ist, dürfte es Absprachen zwischen Versorger und Voreigentümer geben. fragen Sie da mal nach! Sind die Leitungsrechte bzw. die Kästen in deren Bestand dinglich gesichert, haben Sie die einfach zu dulden.
Hallo Schelm1. es gibt weder Absprachen noch Eintragungen bzgl. einer Grundschuld für unser Grundstück. Wieso also sollten wir es dulden das auf unserem Grundstück zwei solcher Übergabekästen stehen ?
Das ist geltendes Recht, dass die Einrichtungen von Versorgern mit Strom und Wasser auf Grundstücken zu dulden sind. Es gibt kein Bauwerk auf fremden Grundstück ohne die Zustimmung des Eigentümers. Wer war denn Eigentümer zum Zeitpunkt der Errichtung der Stromkästen, in dessen Verpflichtung Sie im Zuge seiner Rechtsnachfolge automatisch eingetreten sind?
Stromkästen gehören nicht den Nachbarn, sondern dem jeweiligen Versorgungsunternehmen. Die werden die "Kästen" versetzen, wenn nicht ein Eintrag in Abtl. II des Grundbuches vorhanden ist. Sind die Leitungsrechte bzw. die Kästen in deren Bestand grundbuchlich gesichert, haben Sie die einfach zu dulden.
Diese "Stromkästen" gehören dem Energienetzbetrieb, der die Erschließung der Grundstückes betrieben hat.
Eben. Sowas nennt man Versorgungsunternehmen. Auch wenn die Grundstücke privat über einen Erschließungsvertrag erschlossen sind.
Diese Stromkästen gehören nicht den Nachbarn, sondern dem Versorger. Sicher ist im Grundbuch dies auch entsprechend eingetragen. Habt ihr vor Kauf das nicht eingesehen?
Man kann diese zwar versetzen lassen (auf eigene Kosten), aber das kostet in der Regel einen Haufen Geld.
Im Grundbuch sind keinerlei Einträge vorhanden. Die Stromkästen stehen auf unserem Grundstück. Wir werden also den Nachbarn, die Nutzung unseres Grundstücks durch deren Stromkästen, kündigen. Natürlich mit entsprechender Fristsetzung.
Ich würde da mal langsam machen. Die Nachbaren haben garantiert nicht die Kästen da aufgestellt. Wenn - dann war es das Energieversorgungsunternehmen - aus welchen Gründen auch immer. Ich würde zuerst mal bei dem nachhören was es damit auf sich hat. Wenn ihr dem Nachbarn etwas kündigt, dann schreibt der 100%ig zurück, dass er nichts aufgestellt hat. Dem ist es doch Wurscht wie er seinen Strom kriegt; mit oder ohne Kästen...
Hallo Schleudermaxe, im Grundbuch sind keine entsprechenden Lasten eingetragen. Es handelt sich, von unserem Stromversorger um sog. Übergabekästen. Von diesen Übergabekästen kann man entweder selbst bis in den Hauswirtschaftsraum ( Zählerübergabepunkt ) seinen Strom verlegen oder von einer Fachfirma verlegen lassen.