Zweitwohnungssteuer - Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Hallo Leute.
Ich hab mal ne Frage. Es gibt ja Städte, wo man keine Zweitwohnungssteuer zahlen muss. Und eines davon ist die Stadt 'Ludwigsfelde' (in Brandenburg). Da will ich höchstwahrscheinlich umziehen. Wie siehts aber aus, wenn ich in meine neue Zweitwohnung einziehen sollte, bedeutet das, dass ich immer noch für meine Hauptwohnung in Berlin Zweitwohnungssteuer zahlen muss? In Berlin zahlt man ja seit dem 01.01.2019 15% an Zweitwohnungssteuer. In Ludwigsfelde zahlt man wie gesagt nichts. Es geht darum, dass ich mich von meiner noch Ehefrau trennen möchte und zumindest für das Trennungsjahr eine zweite Wohnung anmelden will. Ich kann mir zwei Wohnungen vorerst leisten, also zumindest für 1 Jahr. Mir geht es nur darum, dass zukünftige Post in meine neue Wohnung in Ludwigsfelde verschickt werden soll. Muss ich es also als Hauptwohnung anmelden? Wie gesagt, mich interessiert es ausserdem, ob die Hauptwohnung in Berlin automatisch als Zweitwohnung gilt? Da ich meine Wohnung in Ludwigsfelde als Hauptwohnung anmelden würde.
Würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen
2 Antworten
Mir geht es nur darum, dass zukünftige Post in meine neue Wohnung in Ludwigsfelde verschickt werden soll.
Dafür kannst du dir auch einfach ein Postfach holen und das als Postadresse angeben. Könnte billiger sein als eine Zweitwohnung.
Allgemein wird Post an die Adresse geschickt die darauf steht oder ggf. über Nachsendeauftrag ein paar Monate lang an eine andere. Solange dich keine Behörde mit den Daten aus dem Melderegister anschreiben will. Ist deine Postadresse völlig unabhängig von deiner Meldeadresse.
Danke für die hilfreiche Antwort.
Wenn Berlin Dein ( nachweislicher ) Hauptwohsitz ist, so ist für diesen keine Zweitwohnungssteuer zu entrichten.
Grund für die Zweitwohnungssteuer :
Für jeden Einwohner, der mit seinem Erstwohnsitz in einer Gemeinde gemeldet ist, erhält die Kommune einen Steuerausgleich, nimmt also Geld ein. Dieser Finanzausgleich greift für Inhaber eines Zweitwohnsitzes nicht. Weil aber auch diese Bewohner öffentliche Einrichtungen der Stadt – wie Schwimmbäder oder Bibliotheken – besuchen und diese Einrichtungen auch unterhalten werden müssen, haben sich einige größere Städte dazu entschlossen, das Geld über die Zweitwohnungssteuer einzutreiben.
Nein, ihr lebt getrennt. Oder lebt sie in der Wohnung weiter? Dann müsste dort eine "räumliche" Trennung von Tisch und Bett stattfinden.
Sie wird in der jetzigen Hauptwohnung in Berlin weiter wohnen (wir sind beide Hauptmieter). Ich bin der Jenige der ausziehen wird (in die Zweitwohnung nach Ludwigsfelde). Ich werde im Trennungsjahr für die gemeinsame Wohnung weiterzahlen, zumindest nur bis zum Ablauf des Trennungsjahres.
Danke für die schnelle Antwort. Dann wäre es natürlich clever, die Wohnung in Berlin als Hauptwohnsitz zu lassen und die Zweitwohnung in Ludwigsfelde als Nebenwohnsitz anzumelden (wie gesagt, in Ludwigsfelde fällt das mit der Zweitwohnungssteuer weg). Aber es ist weiterhin kein Problem während der Trennung den Hauptwohnsitz in Berlin so zu lassen? Ich meine rechtlich gesehen? Nicht dass es heisst, ich hätte mich aufgrund des Trennungsjahres dort abmelden müssen oder dergleichen?