Ist man verpflichtet, ein unbebautes Grundstück zu mähen?

4 Antworten

Ja, es ist unzumutbar. Schwierig dürfte es sein, den jenigen zu finden, der letztlich dafür zuständig ist (und zahlen muß). Einer schiebt es gerne auf den anderen. Aber grundsätzlich besteht das Recht darauf.

KWSderLoewe  16.05.2009, 12:40

Stimme da voll und ganz zu. Aber es kann helfen sich auf dem Rathaus zu beschweren

krabbe22 
Beitragsersteller
 16.05.2009, 12:43
@KWSderLoewe

Ich denke ich werde das mal machen. Ich will ja keinen englischen Rasen neben an, aber ist voll dicht, viel und hoch. Und mich stören wirklich die massiv fliegenden Distelsamen.

Eigentlich ja. Falls die Grundstücke noch nicht verkauft sind, könnte es etwas schwierig sein. Einfach mal beim Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt nachfragen.

krabbe22 
Beitragsersteller
 16.05.2009, 13:37

Dann ist aber die Gemeinde besitzer und dafür zuständig, oder?

guterwolf  16.05.2009, 14:11
@krabbe22

kommt auf die Satzung an. Einfach mal erkundigen.

Irgendjemand dürfte Eigentümer dieser Grundstücke sein. Egal ob eine Privatperson oder die Gemeinde. Du könntest dich mit den Eigentümern in Verbindung setzen und diese bitten, das Grundstück 1-2 mal jährlich zu mähen.

Eine Verpflichtung dazu haben die Eigentümer jedoch nicht. Nach meiner Kenntnis gibt es keine Pflegepflicht.

Kenne einen ähnlichen Fall in dem ein Bauherr sich über das ungepflegte Nachbargrundstück aufgeregt hat. Der Eigentümer wohnt nicht am Ort und lässt eben alles wachsen, wie es eben wächst. Der Nachbar hat den Grundstükseigentümer angesprochen und ihn gebeten, das Grundstück mindestens 1 mal im Jahr zu mähen. Das hat der Eigentümer abgelehnt. Es gibt keinen Rechtsanspruch.

Eine Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht nach §26 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes besteht nicht.