grenzmauer, darf mein Nachbar unsere Mauer ohne erlaubnis streichen auch wenn er sie uns als baulast
Wir haben vor ca. 5 Jahren eine Doppelhaushälfte gekauft. An unserer Seite war zu diesen Zeitpunkt das Grundstück unbebaut und frei. Vor ca. 3 Jahren wurde das Grundstück gekauft und bebaut,,,das tatsächliche urgelände sowie der grenzstein konnte nicht gefunden werden. Nun meint unsere neue Nachbarin, das unsere aus Steingebaute garage auf ihren Grundstück sei und sie somit Eigentumsansprüche hat, sie könnte mit unserer Grenzmauer etc. machen was sie wolle, und wenn sie die Mauer grün streicht könnte sie das auch,,nun meine Frage? Ist das wirklich so? Ich kanns mir nicht vorstellen. lg
2 Antworten
Also, wenn denn keine Grenzsteine mehr da sind, werden eben neue gesetzt. Alles eigentlich ganz einfach und das Bauamt hat doch sicherlich die Garage genehmigt und eintragen lassen. Somit hin zum Kataster und nachschauen, wenn denn der Auszug nicht zu finden ist. Und die Mauer kann sie natürlich nicht bearbeiten, denn das Ding gehört ihr ja nicht. Allenfalls den Abriß kann sie verlangen, wenn denn über die Grenze gebaut wurde und der Vorbesitzer keine Zustimmung erteilt hat.
Er erbt keine Mauer, auch wenn es sein Grundstück ist . Er hätte aber einen Beseitigungsanspruch bzw,. Anspruch auf Geldrente.
Ob seine Seite nun grün oder Rot ist - wenm jucks.