Bitte um Hilfe - Trennung / Zweitwohnung / Lohnsteuerklasse?

3 Antworten

Die Miete für die jetzige gemeinsame Wohnung wirst du so lange zahlen müssen, wie du im Mietvertrag stehst. Aus dem kommst du nur raus, wenn der Vermieter zustimmt und dich aus dem Vertrag entlässt. (Was er aber klugerweise nicht tun sollte, denn so hat er zwei Personen, an die er sich wegen der Mietzahlung halten kann.)

Ob das Jobcenter die Wohnung für deine Frau dann später bezahlt, kann ich nicht sagen.

In deiner neuen Wohnung musst du dich in jedem Fall gleich nach Einzug anmelden. Wenn du dort deinen Lebensmittelpunkt hast - d.h. die überwiegende Zeit dort verbringst, ist das dein Hauptwohnsitz. Das würde dann auch die Zweitwohnungssteuer vermeiden. Wenn ihr im Trennungsjahr lebt, müsst ihr keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Wie hoch die Zweitwohnungssteuer ist, hängt vom Ort ab (es gibt auch Gemeinden ohne Zweitwohnungssteuer).

Wenn deine Frau keine kleinen Kinder zu versorgen hat, muss sie arbeiten gehen, um ihren Unterhalt selbst zu bestreiten.

LieberKerl1979 
Beitragsersteller
 28.05.2019, 16:03

Danke für die Antwort. Wenn ich meine neue Wohnung als Hauptwohnsitz anmelde, was wird dann aus der jetzigen gemeinsamen Wohnung mit meiner Frau? Was ist wenn der Vermieter (so wie du geschrieben hast) bei einer Kündigung nicht zustimmt? Gilt dann meine neue Wohnung als Hauptwohnsitz und die gemeinsame Wohnung als Zweitwohnung?

  1. Ja, Du kannst bis zum Ende des Jahres 2019 die Steuerklasse 3 behalten.
  2. Du musst solange weiterhin die Miete zahlen, wie Du im Mietvertrag stehst. Die Frage ist also, wann und wie Du aus dem Vertrag rauskommst. Antworten darauf gibt es unter https://www.scheidung-online.de/ehewohnung/mietwohnung/wie-kommt-man-aus-dem-mietvertrag-heraus/
  3. Wenn Du nur in der neuen Wohnung lebst, musst Du Dich da mit deinem Hauptwohnsitz anmelden. Es bringt auch nichts, an der alten Adresse weiterhin gemeldet zu sein.
  4. Zumindest bis zum Ablauf des ersten Trennungsjahres musst Du Trennungsunterhalt zahlen. Danach nur dann, wenn es Deiner Frau trotz aller Anstrengungen absolut unmöglich ist, netto genauso viel zu verdienen wie Du.
  5. Nach der Scheidung kann der Ehegattenunterhalt zeitlich befristet werden. Falls Deine Frau keine fortwirkenden"ehebedingten Nachteile" hat, falls sie also nicht wegen der Ehe mit Dir weniger verdient, als sie ohne Eheschließung verdienen würde, läuft der Ehegattenunterhalt nach einiger Zeit nach der Scheidung aus. Nach welcher Zeit genau, hängt u.a. von der Dauer Eurer Ehe und von weiteren persönlichen Umständen ab. Ein festes Schema gibt es dafür nicht.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo LieberKerl1979,

dein Fragenkatalog ist sehr umfangreich.

Es wäre Frage für Frage abzuarbeiten.

Du wirst nicht umhinkommen, dich mit den Antworten zu beschäftigen.

Hier findest du eigentlich alles, was du wissen solltest. Stöbere dort. Erwarte nicht, dass sich alles gleich mit einem Satz beantworten lässt. Jede Antwort ist individuell.

https://www.scheidung.de/scheidungs-ratgeber.html

Viel Erfolg.

iurFRIEND®AG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung