Bitte um Hilfe - Trennung / Zweitwohnung / Lohnsteuerklasse?
Hallo ihr Lieben,
ich hoffe sehr, dass ihr bei meinem Fragen weiterhelfen könnt.
Ich werde mich höchstwahrscheinlich dieses Jahr von meiner Frau trennen. In der jetzigen gemeinsamen Wohnung sind wir beide die Hauptmieter. Ich werde mich aber bald nach einer 1 Zimmer Wohnung umsehen. Da ich das erste Mal in so einer Situation bin, wie läuft das ganze ab? So weit ich richtig recherchiert habe, darf ich im Trennungsjahr meine Lohnsteuerklasse 3 behalten (berufstätig, Hauptverdiener), ist das so weit korrekt? Meine Frau arbeitet nicht, sie bezieht noch paar Monate Arbeitslosengeld 1. Wie es danach mit ihr weitergeht (Hartz4 ) weiss ich nicht so genau, aber wie ich sie gut kenne, wird sie nicht arbeiten wollen, also wieder ab zum Jobcenter. Das Problem ist aber, dass die Wohnung 503 Euro warm kostet (bei 2,5 Zimmern), bedeutet das, dass das Jobcenter das nicht bezahlen wird bei ihr? Ich werde wohl im Trennungsjahr weiterhin die Miete und Nebenkosten für die Hauptwohnung bezahlen, davon gehe ich zumindest aus, womit ich vorerst keine Probleme habe. Aber wie sieht es dann aus, muss ich mich polizeilich in der neuen Wohnung anmelden? Kann ich die neue 1 Zimmerwohnung als meine Zweitwohnung mieten (zumindest im Trennungsjahr) ? Wie hoch sind die Zweitwohnungsteuer? Muss ich das jährlich bezahlen? Soll ich dem Vermieter ruhig sagen, dass ich die Wohnung als Zweitwohnung mieten will? Oder hat man da schlechte Karten, wenn man das offen anspricht? Muss ich an meine Frau ein lebenlang zahlen, wenn sie nicht arbeiten geht? Sie ist zwar gesund, aber ein fauler Mensch die nichts so richtig gebacken bekommt, also für das Arbeiten ist sie nicht geeignet (hat in den letzten 10 Jahren gefühlt 30 Mal den Arbeitgeber gewechselt > jedesmal wurde sie gekündigt). Jetzt hat sie Andeutungen gemacht, dass sie nicht mehr arbeiten gehen möchte.
Gibt es sonst noch etwas, wo ihr mir bei der Trennung / Scheidung + Neue Wohnung noch an guten Ratschlägen weiterhelfen könntet?
Bitte könnt ihr mir alle Fragen beantworten? Würde mich wirklich sehr freuen.
3 Antworten
Die Miete für die jetzige gemeinsame Wohnung wirst du so lange zahlen müssen, wie du im Mietvertrag stehst. Aus dem kommst du nur raus, wenn der Vermieter zustimmt und dich aus dem Vertrag entlässt. (Was er aber klugerweise nicht tun sollte, denn so hat er zwei Personen, an die er sich wegen der Mietzahlung halten kann.)
Ob das Jobcenter die Wohnung für deine Frau dann später bezahlt, kann ich nicht sagen.
In deiner neuen Wohnung musst du dich in jedem Fall gleich nach Einzug anmelden. Wenn du dort deinen Lebensmittelpunkt hast - d.h. die überwiegende Zeit dort verbringst, ist das dein Hauptwohnsitz. Das würde dann auch die Zweitwohnungssteuer vermeiden. Wenn ihr im Trennungsjahr lebt, müsst ihr keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Wie hoch die Zweitwohnungssteuer ist, hängt vom Ort ab (es gibt auch Gemeinden ohne Zweitwohnungssteuer).
Wenn deine Frau keine kleinen Kinder zu versorgen hat, muss sie arbeiten gehen, um ihren Unterhalt selbst zu bestreiten.
Danke für die Antwort. Wenn ich meine neue Wohnung als Hauptwohnsitz anmelde, was wird dann aus der jetzigen gemeinsamen Wohnung mit meiner Frau? Was ist wenn der Vermieter (so wie du geschrieben hast) bei einer Kündigung nicht zustimmt? Gilt dann meine neue Wohnung als Hauptwohnsitz und die gemeinsame Wohnung als Zweitwohnung?
- Ja, Du kannst bis zum Ende des Jahres 2019 die Steuerklasse 3 behalten.
- Du musst solange weiterhin die Miete zahlen, wie Du im Mietvertrag stehst. Die Frage ist also, wann und wie Du aus dem Vertrag rauskommst. Antworten darauf gibt es unter https://www.scheidung-online.de/ehewohnung/mietwohnung/wie-kommt-man-aus-dem-mietvertrag-heraus/
- Wenn Du nur in der neuen Wohnung lebst, musst Du Dich da mit deinem Hauptwohnsitz anmelden. Es bringt auch nichts, an der alten Adresse weiterhin gemeldet zu sein.
- Zumindest bis zum Ablauf des ersten Trennungsjahres musst Du Trennungsunterhalt zahlen. Danach nur dann, wenn es Deiner Frau trotz aller Anstrengungen absolut unmöglich ist, netto genauso viel zu verdienen wie Du.
- Nach der Scheidung kann der Ehegattenunterhalt zeitlich befristet werden. Falls Deine Frau keine fortwirkenden"ehebedingten Nachteile" hat, falls sie also nicht wegen der Ehe mit Dir weniger verdient, als sie ohne Eheschließung verdienen würde, läuft der Ehegattenunterhalt nach einiger Zeit nach der Scheidung aus. Nach welcher Zeit genau, hängt u.a. von der Dauer Eurer Ehe und von weiteren persönlichen Umständen ab. Ein festes Schema gibt es dafür nicht.
Hallo LieberKerl1979,
dein Fragenkatalog ist sehr umfangreich.
Es wäre Frage für Frage abzuarbeiten.
Du wirst nicht umhinkommen, dich mit den Antworten zu beschäftigen.
Hier findest du eigentlich alles, was du wissen solltest. Stöbere dort. Erwarte nicht, dass sich alles gleich mit einem Satz beantworten lässt. Jede Antwort ist individuell.
https://www.scheidung.de/scheidungs-ratgeber.html
Viel Erfolg.
iurFRIEND®AG