Zweitwohnung oder Hauptwohnsitz bei Wohneigentum?
Hallo,
Meine Frau und ich besitzen in der Nähe von Schwerin ein EFH und arbeiten über die Woche in Hamburg. Da wir eine tägl. Fahrt nach Schwerin als eine Belastung ansehen, haben wir in Hamburg eine kleine Wohnung angemietet und fahren nur noch ein- bis zweimal in der Woche und an den Wochenenden nach Hause. Als wir nun unseren Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen wollten, schrieb uns das Finanzamt Schwerin, das es nicht mehr für uns zuständig ist, da unser überwiegender Aufenthaltsort nun Hamburg ist. Unsere Unterlagen wurden nach Hamburg zur Bearbeitung weitergereicht. Ebenfalls soll nun aus diesem Grund Hamburg unser Hauptwohnsitz sein und hätten somit kein Anrecht mehr unsere Fahrkilometer nach Schwerin geltend zu machen. Wie schon erwähnt nutzen wir die Hamburger Wohnung nur zum schlafen und müssen sogar über die Woche nach unserem EFH fahren betr. der Häuslichen Pflichten (Winterdienst….) Ist es rechtens vom Finanzamt zu bestimmen, wo Haupt- oder Nebenwohnsitz sind. Spielt selbstgenutztes Wohneigentum für den Hauptwohnsitz keine Rolle? Ich bitte um Mithilfe!!! Es soll keine Rechtsberatung in meinem Fall stattfinden!!!
Danke Limmi
4 Antworten
Grundsätzlich ist die Vorgehensweise des Finanzamts nicht richtig. Gehen Sie ins Rechtsmittel, Widerspruch gegen den Bescheid ist ohne fremde Hilfe und Kosten möglich. Hilfreich dürfte es sein Informationen bei einem Lohnsteuerhilfeverein einzuholen. Die in Hamburg gezahlte Zweitwohnungsteuer ist als Werbungskosten abziehbar, ebenso die nachgewiesenen Fahrten zwischen Erstwohnsitz und berufsbedingter Zweitwohnung.
Wenn Ihr angestellt und nicht selbständig seid, könnt Ihr Euch auch an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Der ist i.d.R. günstiger.
Um Eurem Fall beurteilen zu können, müssen weitere Fragen geklärt werden: Leben noch (erwachsene) Kinder im Haushalt in Schwerin? u.a.
Es geht immerhin hier um die Absetzung der doppelten Haushaltsführung, plus Fahrten zum Arbeitsort. (Man muss nicht alles hinnehmen - Gerade im Osten machen es sich die Behörden häufig etwas sehr einfach)
Ich würde mich damit einen Steuerberater wenden, denn in diesem Fall geht es um zu viel Geld, um selber "rumzuexperimentieren". Und wenn Ihr erstmal "falsche" Angaben beim Finanzamt gemacht habt, ist es zu spät, noch irgendwas zu retten.
Wenn Ihr nur noch ein bis zweimal nach Hause fahrt, dann habt Ihr Euren Lebensmittelpunkt nach Definition in Hamburg, das ist korrekt.
Somit kann das Finanzamt das durchaus so festlegen.