Zahlung von Betreuungsunterhalt trotz Erwerbstätigkeit der Mutter und Volltagskitaplatz für Kind?
Ich bin ein verheirateter Ehemann und Familienvater von zwei Kindern. Ich konnte meine Füsse nur ein einziges Mal nicht stillhalten und hab eine junge Frau abgeschleppt. Dies blieb leider nicht ohne Folgen. Nachdem 3 weitere potentielle Väter sich nicht bestätigt haben, war ich an der Reihe und hatte einen Volltreffer. Ich stehe zu meinem Fehler und zahle brav Unterhalt seit Januar. Den Unterhaltsvorschuss habe ich ebenfalls schon zurückgezahlt ans Jugendamt. Mein großes Problem ist jetzt das Jobcenter, das meine Einkünfte erfragt für den Betreuungsunterhalt. Der Junge ist schon 1 1/4 Jahr alt und besucht einen Vollzeit-Kindergarten seit über einem halben Jahr. Die Mutter ist voll erwerbstätig, muss über irgendwie aufstocken mit Hartz IV. Ich finde keinerlei Gesetzestext, wie in diesem Fall entschieden wird. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, dass ich dem Jobcenter Auskünfte geben muss. Ich bin meiner gesetzlichen Pflicht dem Kind gegenüber nachgekommen und habe den offiziellen Titel. Das Jobcenter lässt aber nicht locker. Davon ab, dass wenn meine Kinder und meine berufsbedingten Aufwendungen von meinem Nettogehalt noch abgezogen werden, ich sowieso unter dem Selbstbehalt komme. Es geht mir nur um das Prinzip. Gibt es eine gesetzliche Grundlage bzw. eine Konsequenz, wenn ich keine Angaben gegenüber der Kindesmutter bzw. dem Jobcenter mache? Man kann sich doch nicht jedem gegenüber "nackig" machen. Noch ein Zusatz: die Kindesmutter lebt jetzt mit einem Mann zusammen. Ist das relevant?
2 Antworten
Ein grundsätzlicher Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegen den Erzeuger des Kindes ist gegeben. Reichen die eigenen Einkünfte nicht aus, den Lebensunterhalt zu bestreiten, ist der Erzeuger in Form des Betreuungsunterhaltes gefordert. Das Jobcenter wird errechnen, wie hoch der Betrag ist- der Lebensgefährte ist uninteressant- es iist IHR Kind. Wenn sie die ersten 3 Monate zu Hause geblieben wäre, dann hätten sie den vollen Betreuungsunterhalt entrichten müssen, seien sie also froh, dass sie arbeitet. Bis das Kind das 3. LJ vollendet, sind sie zum Betreuungsunterhalt verpflichtet.
Na ja - wenn die Kimdsmutter Geld vom Jobcenter bekommt, musst Du schon Deine Unterlagen einreichen. Denn alle anderen Einkünfte sind vorangig vor ALG II. Das muss das Jobcenter überprüfen. Wenn Du unter dem Selbstbehalt liegst, kannst Du eben nicht zahlen.