Muss ich dem Jobcenter der Ex meines Partners wegen Unterhalt auskunft erteilen ?

Kleckerfrau  26.08.2021, 13:19

Wohnst du mit deinem Partner zusammen ?

SaPaMi 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 13:21

Ja seit 2 Monaten.

6 Antworten

Jetzt möchte das Jobcenter von ihr aber dass ich ebenfalls Auskunft über meine finanziellen Einkünfte und Verhältnisse gebe.

Wie begründet das "fremde" Jobcenter sein Ersuchen Dir gegenüber?

Ist dies rechtens?

Diese Frage kann Dir zuverlässig nur ein Jurist beantworten. Sicherlich jedoch nicht Laien, von denen diese Seite m.W.n. dominiert wird. Ich selbst bin auch Laie.

Kann ich die Auskunft ohne Probleme verweigern?

Ich kann im Moment aufgrund der Beschreibung nicht erkennen, warum Du die gewünschten Auskünfte erteilen sollst und fragte deshalb nach der Begründung.

Natürlich kannst Du die Auskünfte verweigern - ob mit oder ob ohne Probleme kann hier niemand voraussagen.

Ist Dein jetziger Partner der Vater Deiner Tochter?

Jetzt möchte das Jobcenter von ihr aber dass ich ebenfalls Auskunft über meine finanziellen Einkünfte und Verhältnisse gebe

Das hat sie schriftlich und deinem Partner auch vorgelegt?

Was du auf keinen Fall machen musst, wäre Unterlagen einreichen. Dazu bist du nicht verpflichtet.

Allerdings kann das Jobcenter Auskunft von ihm verlangen über dein Einkommen. Zumindest dann, wenn ihr tatsächlich in einer Partnerschaft zusammen lebt. Was Anderes wäre es, wenn ihr lediglich eine WG bilden würdet. Dann wäre die Anfrage schnell abgetan, indem man sagt, dass man in finanzieller Hinsicht nicht für den Anderen einstehen wird. Aber auch in eurer Situation sollte er dies anführen und die Anfrage ablehnen.

Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 60 Abs 2 SGB II iVm § 21 Abs 1 Satz 1, Satz 2 Nr 1 SGB X. Das Auskunftsbegehren gegenüber Dritten stellt eine Ermessensentscheidung dar, da es in  § 21 Abs 1 Satz 1, Satz 2 Nr 1 SGB X heißt die Behörde holt eine Auskunft nur dann ein, wenn sie die Auskunft nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält.

https://www.recht-e.de/auskunftspflicht-jobcenter/

Der Hintergrund ist natürlich der, dass man versuchen möchte über eine Haushaltsersparnis durch euer Zusammenleben Unterhalt für die Kinder zu generieren.

Dazu z.B. aus dem Hammer Leitlinien:

Das Zusammenleben in einer häuslichen Gemeinschaft kann unter dem Gesichtspunkt ersparter Wohn- und Haushaltskosten nach den Umständen des Einzelfalles – bei Leistungsfähigkeit des Partners – die Leistungsfähigkeit steigern. In der Regel kann dieser geldwerte Vorteil für die Gemeinschaft mit bis zu 20 % des Selbstbehalts/Eigenbedarfs bemessen und dem jeweiligen Partner zur Hälfte zugerechnet werden

https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/unterhaltsleitlinien/unterhaltsleitlinien-2021/Leitlinien_OLG_Hamm_2021.pdf

Letztendlich liegt es dann auch im Ermessen des Jobcenters, ob sie eine Klage gegen ihn führen mit ungewissem Ausgang.

Und nochmal nachgefragt: wer genau hat jetzt das Schreiben vom Jobcenter bekommen, in dem du aufgefordert wirst dein Einkommen anzugeben? Ein solches Schreiben sollte ohnehin nur beantwortet werden, wenn es direkt an ihn geht. Also keineswegs über den Umweg über die Exfrau und dich wird man ohnehin nicht anschreiben, da du gar keine Leistungen vom Jobcenter beziehst und es sich um seine Kinder handelt.

Er hat allerdings auf der anderen Seite aber auch alles zu unternehmen um den Mindestunterhalt zahlen zu können. Und eine vorübergehende Arbeitslosigkeit entbindet auch nicht von der Unterhaltspflicht. Je nach Sachlage kann also auch durchaus ein fiktives Einkommen bei ihm angerechnet werden.

Das Jobcenter möchte natürlich für die Kinder so wenig zahlen müssen wie möglich. Die Unterhaltsvorschusskasse hat es scheinbar erstmal so hingenommen und der Ex bleibt ebenfalls unbenommen einen Anwalt einzuschalten.

Das Problem ist das ihr eine bg bildet für das jobcenter ! Aber für seine Ex und deren kinder musst du keine Auskunft geben!

  1. Du kannst und solltest das verweiger es reicht wen du seinem Jobcenter Antwortest !
  2. Dem Jobcenter teilst der Ex Teilst du mit das du dich auf das Datenschutz Gesetz berufst und die Auskunft verweigerst!
  3. Wen das nicht ausreicht sage einfach du weist nicht mal ob du mit ihm dauerhaft zusamen leben wirst! Oder ob er demächst von dir Rausgeworfen wird!

Moin,

ich schließe mich da Agamemnon soweit an, das die nur eine Anwalt hier genaue Auskunft geben kann.

Ansonsten lehne ich alle Anfragen von Jobcentern gegen mich ab. Selbst wenn mein Partner betroffen wäre, würde ich ihr eher die Klage finanzieren, als dem Jobcenter Auskunft zu erteilen.

Prinzipiell kann man sagen, das Jobcenter hat nur ein recht diese Daten zu erhalten, wenn es einen Grund gibt. Dieser Grund muss sich auch erklären lassen!

Ich würde sogar soweit gehen, das ich irgendwelchen Bekannten z.B. der Ex meines Partners, untersage meine Daten (Adresse etc.) an irgendwelche Ämter z.B. Jobcenter weiterzugeben. ...

Grüße

". Kann ich die Auskunft ohne Probleme verweigern?"

Ja kannst du! :)