Umgang mit Kind nach One-Night-Stand und Drohungen seitens des Vater der Kindesmutter

5 Antworten

Na ich denke, das Mädel dramatisiert etwas, der Vater hat Angst um sein Mädel und du drückst dich um deine Verantwortung.

Tipp: Erwachsen werden, alles offen ansprechen, Besuchsregelung festlegen und sich dran halten und was Unterhalt betrifft das Einkommen offenlegen und nach der Düsseldorfter Tabelle ausrechnen (oder ausrechnen lassen).

Warum geht ihr alle gemeinsam nicht mal einvernehmlich zu einem Anwalt, der mit euch einen Vertrag aufsetzt bezüglich Besuchen und Geld. Ohne Prozess- nur gemeinsame Beratung und einvernehmlicher Vertrag.

Hallo omph1,

wenn die Kindsmutter dir den Umgang mit deiner Tochter verweigert hast du nur die Möglichkeit dein Umgangsrecht einzuklagen. Dazu musst du einen Antrag auf Umgangsregelung beim zuständigen Familiengericht stellen. Wenn der Vater der Kindsmutter dich bedroht kannst du ihn anzeigen. So was ist nie verkehrt denn dann weiß die Polizei schon mal Bescheid das da etwas im Busch ist, auch wenn die Beamten nicht wirklich etwas tun können bevor was passiert. Warum schreibst sie deinen FB-Freunden das du viel Geld hätest? Zahlst du keinen Unterhalt? Was hast du bis jetzt versucht um Umgang zu bekommen? hast du mit der Mutter geredet? Wie war dieses Gespräch? Was hat sie gesagt?

Georg63  31.10.2015, 19:43

Nach seinen Aussagen verweigert er selbt nicht nur den Umgang sondern die gesamte Kommunikation.

Unterhalt zahlt er natürlich auch nicht .... wovon denn ...er nimmt lieber erstmal ne Auszeit.

Wenn die Mutter sich genauso verhalten würde, käme das Baby in ein Heim.

Naja, dass Kind kann ja nichts dafür, dass seine Mutter es nicht monogam ist. Auch kann es nichts dafür, dass Du Angststörungen hast und der Großvater mütterlicherseits cholerisch reagiert. Deswegen heißt es im Sinne des Kindes über ein paar Schatten zu springen.

Punkt 1: Mit Deinem Psychater beim nächsten Termin über Deine neue Situation sprechen.

Punkt 2: Überlege, ob Du die Drohung des Mannes zur polizeilichen Anzeige bringen solltest, manchmal ist so etwas ernster zu nehmen, als man glauben mag. Natürlich wird es dem Verhältnis zu ihm und seiner Tochter nicht gerade förderlich sein, aber den Schuh muss der dann sich anziehen und nicht Du.

Punkt 3: Die Vaterschaft ist nun geklärt, siehe zu, dass Du das gemeinsame Sorgerecht und eine Klärung der Umgangsregelung beantragst, sonst wirst Du nur der Zahlvater sein, was schade fürs Kind wäre.

Punkt 4: Achte auf Dich und Deine Bedürfnisse, Deine Erkrankung ist sehr ernst zu nehmen, beantrage eine Mediation beim Jugendamt und befrage hierzu auch Deinen Psychologen, wozu er Dir sonst noch jetzt rät.

Ich wünsche Dir viel Glück und Kraft.

Georg63  31.10.2015, 19:44

Unter welchem Punkt kommen bei dir die Interessen des Kindes?

Du hast ein Kind!

Sieh zu, dass du Geld verdienst und dich auch sonst um dein Kind kümmerst. Die Mutter kann auch nicht einfach mal auf psychisch krank machen und EUER Kind auf die Ignorierliste setzen.

Bei der Zeugung hat dich deine Krankheit auch nicht gestört.

Endlich Verantwortung für dein Kind übernehmen! Wer ungeschützten GV betreibt, hat auch die Konsequenzen dafür zu tragen! Schieb' deine Krankheit nicht als Ausrede vor, nur damit du nicht zahlen musst.