Betreuungsunterhalt erhalten trotz nicht gemeldet Arbeit?
Hallo zusammen,
Von vornherein - diese Frage betrifft nicht mich persönlich jedoch muss ich eine Info darüber bekommen.
ein Mann zahlt seiner Ex Freundin drei Jahre lang Unterhalt aufgrund eines gemeinsamen Kindes (die drei Jahr sind nun um)
danach meldet sich die Kindesmutter und erwartet weitere Zahlungen weil sie keinen Kindergartenplatz erhalten hat. (Sie hat allerdings keine Nachweise eingereicht und wurde auch schon durch den Anwalt geklärt)
nun die Frage - die Mutter arbeitet seit Januar, der Mann hat bis März den Gesamtbetrag gezahlt den er immer gezahlt hat (Voraussetzung war sie arbeitet nicht) hat aber nichts gemeldet das sie seit Januar arbeitet. Hat es Folgen für sie wenn sie die Tätigkeit nicht angibt?? Oder evtl eine zurückzahlung??
vielen dank vorab
3 Antworten
Im Regelfall wirst du zu viel gezahlten Betreuungsunterhalt nicht zurückfordern können, die Mutter könnte sich dann auf den § 818 lll BGB - Entreicherung berufen.
Das sie nach der Vollendung des 3 Lebensjahres keinen Betreuungsplatz bekommen hat muss sie natürlich belegen und begründen und auch das sie selber Einkommen erzielt muss sie angeben und belegen, denn dadurch verringert sich dann auf jeden Fall der mögliche Anspruch.
Rückwirkend kann sowas natürlich nachgezahlt werden
Sie kann das doch einfach nachreichen
Arbeitet die Mutter nach der Geburt wieder und erzielt ein Erwerbseinkommen, kann dennoch auch weiterhin ein Unterhaltsanspruch bestehen. Wenn die Mutter eigenes Einkommen hat, aber nicht verpflichtet ist zu arbeiten, weil ihr Kind noch jünger als drei Jahre ist, kann ein Unterhaltsanspruch bestehen. Dann ist das Einkommen überobligatorisch und ggf. nur zum Teil anzurechnen, so dass sich der Unterhaltsanspruch verringert.
https://www.ra-erdmann.com/betreuungsunterhalt.htm
Wenn sie aber arbeiten kann, wie wird das Kind denn betreut? Also ist ja auch eine Betreuung offensichtlich ohne Kindergarten möglich. Da würde ich mal nachhaken.
also meine damit die Kindmutter .. die kann also auch aufgefordert werden den Betrag zurückzuzahlen weil sie ihre Arbeit nicht angegeben hat?