Pflichten des Unterhaltspflichtigen Vaters bei Umzug
Guten Morgen Zusammen,
folgende Frage habe ich an Euch.
Ich bin meinem Sohn gegenüber Unterhaltspflichtig, der Unterhaltspflicht komme ich selbstverständlich auch nach. Der Unterhalt fliesst monatlich über das Jugendamt.
Nun hat sich durch verschiedene Ereignisse der Streit zwischen Mutter und mir so verstärkt, dass seit 1,5 Jahren kein Kontakt mehr besteht. Die Kindesmutter verweigert mir den Umgang zum Kind. Da ich keine Lust mehr habe mir gerichtlich den Umgang zu sichern, werde ich mich nach Ihren Wünschen richten und mich auch nicht weiter bemühen.
Nun habe ich vor umzuziehen. Muss ich der Kindesmutter und/ oder dem Jugendamt meine neue Anschrift mitteilen?
Besten Dank für Eure Infos.
Gruss
10 Antworten
Ich würde es nur dem Jugendamt mitteilen, mit der Auflage, dass die die Anschrift in einem echten Notfall weitergeben dürfen.
Siehst Du Dein Kind auch nicht mehr? Das ist traurig und tut mir leid für Dich. Furchbar, solche Frauen!
Dem Jugendamt würde ich es auf alle Fälle mitteilen und der Mutter des Kindes auch. Es kann ja mal irgend etwas passieren, wo sie Dich dringend erreichen muss. Das tut doch nicht weh! Spring über Deinen Schatten.
Das deutsche Gesetz sagt der Vater muss alles machen zahlen zahlen und nochmal zahlen mein Sohn War 2 Jahre als wir uns getrennt haben jetzt ist er 15 ich bin Assistent seine Mutter nach der 3scheidung sein ein und alles ich soll nur zahlen habe über Jahre gekämpft wegen umgangen wurde mir auch immer zugesprochen wer sich ohne Konsequenzen nicht daran gehalten hat War seine Mutter ich bekomme noch nicht mal Auskunft wie er in der schule ist aber ich zahle eben das deutsche Gesetz geb dem jugendamt deine Adresse sonst wird teuer
Das ist aber sehr schade für das Kind, dass es einen Vater hat, der sich (um seiner lieben Ruhe wegen) nicht mehr um das Kind kümmern möchte traurig. Du musst auf jeden Fall dem Jugendamt Deine neue Adresse mitteilen. Der Mutter würde ich es ebenfalls mitteilen. Es könnte ja sein, dass Dein Kind auch mal den Vater anrufen möchte, da es ihn vermisst. Sei' mir nicht böse, aber ich kann überhaupt nicht verstehen, wie Eltern ihren Kindern so etwas antun können kopfschüttel. An das Kind denkt keiner.
Find sowas unter alles Sau! Weil ihr Streit habt darfst du dein Kind nicht sehen? Dasw ist zickig und egoistisch von der Mutter. Ihr selber musst du die Adresse nicht hinterlassen, dem Jugendamt würd ich die schon mitteilen (mit Vermerk, dass die Adresse anonym bleiben soll) Denn wenn dein Nachwuchs mal größer ist und Kontakt mit dir haben möchte, hat er/sie sonst keine Chance dich zu erreichen. Nur wenn SIE umziehen sollte, müsste sie dir das mitteilen, da sich das Kind in ihrer Obhut befindet.
Mein Tip: Geben wegen ihr nicht auf! Du hast ein recht darauf das Kind zu sehen, kämpfe weiter!