Jobcenter Rückzahlung Unterkunft und Heizung für das gemein. Kind
Guten Tag,
da ich mich mit den gesetz. nicht so auskenne frage ich bei euch mal nach.
Mein Mann zahlt an das Jobcenter Geld zurück und zwar haben die vor 3 Jahren die Unterkunft und Heizung sowie Sicherung zum Lebensunterhalt an sein Sohn gezahlt. Dieser wohnt bei der Mutter, die auch vom Amt geld erhalten hat.
Mir kommt die Summe etwas hoch vor: für den Zeitraum 1.10.2009 - 28.2.2010 soll er noch 1.313,87 zurückzahlen.
Haben die eventuell die gesamte Miete berechnet? Oder muss er für die Kindesmutter auch aufkommen? Verheiratet waren beide nicht, getrennt lebend bereits seit 8 Jahren (zeitraum wo jobcenter gezahlt hat, also 2009-2010)
ich hoffe jemand versteht meine frage und kann mir auskunft geben.
6 Antworten
Mit dieser Angelegenheit würde ich zu einem guten Anwalt gehen,der sich mit Angelegenheiten des Jobcenters auskennt. Durch den Beratehilfeschein des Amtsgerichts wird diese Angelegenheit für dich kostenlos geprüft. Wenn du in Bonn oder Umgebung wohnst,würde ich dir Schneider u. Schneider empfehlen. Das ist so eine komplexe Angelegenheit,die niemand hier klären kann. Bitte beschaffe dir erstmal diesen Beratehilfe schein und geh zu dem Anwalt.
danke, dann werd ich das mal tun.
Oder muss er für die Kindesmutter auch aufkommen?
Kommt darauf an, wie alt das Kind zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs war -> siehe mögl. "Betreuungsunterhalt" zu dem Zeitpunkt.-
Während das Jobcenter für ein Kind Leistungen gewährt, weil der barunterhaltspflichtige Elternteil seiner Kindesunterhaltspflicht nicht (voll) nachkommt, geht der Unterhaltsanspruch bis zur Höhe der Leistungen, die für das Kind gezahlt werden, auf das Jobcenter über (-> § 33 SGB II). Und den Anspruch können sie entsprechend geltend machen.
Das Jobcenter selbst ist aber nicht befugt, eine Unterhaltspflicht oder -höhe festzusetzen. Das geht nur über das Familiengericht oder außergerichtlich über's Jugendamt/ notarielle Vereinbarung.
Vom 01.10.2009 bis 28.02.2010 sind es 5 Monate.
1313,87 geteilt durch 5 sind 262,77€.
Schon Kinder von 0-5 Jahren hatten 2009 einen Regelsatz von 215€, das wird also der Regelsatz fürs Kind plus die anteilige KdU sein, das kommt durchaus hin.
Das wären 262,77 € pro Monat, kommt mir jetzt nicht zu hoch vor. Zu der Rückforderung muss es aber doch eine Berechnungsgrundlage geben, schau da doch mal rein bzw. fordert diese an. Wie soll das hier jemand beurteilen? Hellsehen?
Die Rückerstattung an das Jobcenter ist berechtigt, und dein Mann hat zu Unrecht Geld für den Sohn erhalten , der überhaupt nicht bei ihm wohnte .
Seid froh , daß ihr so gut dabei weg kommt , bei uns in der Stadt wird man deswegen mit der Anklage auf falschen Angaben und Unterschlagung vom Jobcenter vor Gericht gestellt .
mein mann hat doch kein geld vom amt bekommen, die kindesmutter hat geld erhalten. das er für ihn aufkommen muss ist mir klar, nur mir kommt die summe sehr hoch vor.