Kann das Jobcenter Kitabesuch erzwingen?
Hallo,
das Kind ist 2 Jahre alt und hat zurzeit einen Kitaplatz. Aber nach einer Woche Kitabesuch wird das Kind meistens krank und muss dann ein bis drei Wochen zu Hause bleiben. Das Kind ist seit einem Jahr in der Kita. Im Monat geht das Kind ca 2 Wochen in die Kita.
Jetzt möchte die Mutter das Kind wieder abmelden und sich das 3.Jahr um das Kind Zuhause kümmern.
Beim Jobcenter hat die Mutter schon eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, dass sie wieder arbeiten wird, da das Kind einen Kitaplatz hat.
Gesetzlich darf eine Mutter ihr Kind bis 3 Jahre erziehen.
Kann das Jobcenter verlangen, dass das Kind die Kita weiterhin besuchen soll? Oder die Mutter zum arbeiten zwingen, obwohl sie sich Vollzeit um ihr Kind kümmert?
6 Antworten
"Erzwingen" wäre jetzt per Definition eine gedankliche Auslegungssache. Aber mit der EGV hast Du letztlich selbst unterschrieben, alles erdenklich und zumutbar mögliche zu unternehmen, dass Du Deinen Bedarf senkst / senken kansst, oder im Optimum gänzlich ohne soziale Leistungen auskommen könntest.
Da Dein Kind ja bereits ( unabhängig der aktuell häufigen Erkrankungen ) in einer KiTa ist, so KÖNNTE man Dir entsprechend der EGV sogar die Regelleistungen empfindlich kürzen bei einer eigenverantwortlichen Abmeldung. Das rechtswirksame Argument der Behörde könnte dann in Richtung "Herbeiführung grösserer Bedürftigkeit " hinauslaufen.
Denn wenn Du das Kind nun ganz gewollt abmeldest um es noch ein Jahr daheim zu erziehen, so KÖNNTE man Dir den Versuch oder die Absicht unterstellen, dem Arbeitsmarkt nicht bestmöglich zur Verfügung stehen zu wollen, bzw. die Bedürftigkeit aufrecht erhalten zu wollen.
Das ist KEINERLEI Versuch meinerseits, Deine Fragestellung ( moralisch ) beurteilen zu wollen, sondern lediglich eine Abschätzung dessen, wie die Behörde verwaltungsrechtlich auf eine Abmeldung des Kindes argumentieren und reagieren dürfte, bzw. reagieren würde.
Daher empfehle ich Dir, das Kind trotz häufiger Erkrankungen in der KiTa zu belassen und im ( ernsten ) Krankheitsfall nach wie vor den Kinderarzt bei Bedarf aufzusuchen. Das mag zwar etwas widersinnig klingen, bzw. auch scheinbar keinen Nutzen für beide Seiten ( Leistungsträger und Empfänger ) zu bringen, aber SO sehen es auf der einen Seite die Dienstanweisungen, auf der anderen Seite die Verpflichtungen in Wort und Formulierung vor.
Aber ich drücke Dir dennoch die Daumen, dass sich Dein Kind gesundheitlich in der KiTa soweit stabilisiert, dass ein Arbeitgeber Dich in ausreichender Teil-/ oder Vollzeit einstellen wird und Du weitestgehend von diesem "Verein" loskommst.😉
Zwingen wohl nicht, aber mit dem unterschriebenen Vertrag und der Tatsache, dass ein Kitaplatz vorhanden ist, koennte sie Aerger bekommen.
Dass das Kind im ersten Jahr sehr oft krank ist, das ist vollkommen normal, weil es dort mit allem moeglichen Krankheiten in Beruehrung kommt. Aber das erste Jahr ist doch nun vorbei und wenn der Winter jetzt noch ueberstanden ist, dann wuerde doch alles besser werden, dann ist das Immunsystem des Kindes gestaerkt, was ja auch gut fuer das Kind ist. Und an die Kita hat es sich auch gerade gewoehnt und die anderen Kinder.
Es jetzt wieder rauszunehmen ist vielleicht gut fuer die Mutter, aber wohl weniger gut fuer ihr Kind, daran sollte sie auch denken, bevor sie eine Entscheidung trifft. Gibt sie das Kind dann in einem Jahr wieder in den Kindergarten, faengt das ganze Spiel wieder von vorne an, wieder neue Umgebung und neue Kinder und neue Keime bringen wieder viel Krankheit mit sich, da das Immunsystem in dem Jahr wieder nachlaesst.
sie hatte doch die Chance für 3 Jahre aus der Vermittlung genommen zu werden , dies wollte sie nicht und hat freiwillig eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, die muß sie jetzt erfüllen..
denn die Kostenübernahme für den Kitaplatz nutzt sie ja schon auch schon seit einem Jahr, bekommt sicherlich auch den alleinerziehenden Zuschlag und bekommt also schon reichlich Geld geschenkt um gut zu leben um eine berufliche Perspektive zu bekommen....sie blockiert einen Kita-Platz zu Lasten der Allgemeinheit :(
ich sehe es in dem Fall, sollte die Frau sich nicht an die Vereinbarung halten, als gerecht an, das sie die bisher aufgelaufenden Kita-Kosten zurück erstattet..
Nein, das Jobcenter kann das Kind natürlich nicht zum Kita-Besuch zwingen! Auch kann niemand gezwungen werden arbeiten zu gehen. Aber wenn man all das nicht möchte, dann darf man sich auch nicht wundern, wenn man keine Leistungen mehr bekommt und nicht mehr finanziell unterstützt wird. Denn ja - Sozialleistungen werden nur ausgezahlt, wenn das auch wirklich notwendig ist.
Dass Kinder in der Kita erst einmal krank werden, ist vollkommen normal. Schließlich sind viele Kinder es gar nicht gewohnt mit so vielen anderen zusammen zu sein und irgendjemand ist immer krank. Jedes Kind muss erst einmal ein gesundes Immunsystem aufbauen, und das klappt nunmal nicht zuhause im Laufstall. Panik zu schieben, weil das Kind mal krank wird ist total übertrieben.
Wie lange ist es denn überhaupt in die Kita gegangen? Allzu lange kann das ja noch nicht sein...
Wie es in deinem konkreten Fall aussieht, solltest du bei deinem Sachbearbeiter beim Jobcenter nachfragen. Der wird dir dazu rechtlich fundierte Antworten geben können. Mit Sicherheit ist soetwas auch vom Einzelfall abhängig.
Aber ganz prinzipiell: Natürlich ist es zumutbar nach zwei Jahren wieder arbeiten zu gehen, wenn ein Kitaplatz vorhanden ist.
Das Kind geht seit einem geht einem Jahr in die Kita, also seit das Kind 1 Jahr ist. Für ca. 5 h am Tag länger nicht.
Natürlich darf eine Mutter ihr Kind drei Jahre erziehen - besser sogar, wenn sie das etwas länger tut. Aber dafür zu Hause bleiben, wenn sie es sich nicht leisten kann??? Ne, sicher nicht!
Die erste Kita-Zeit ist immer anstrengend und der erste Winter in der Kita erst recht! Aber das geht nahezu ALLEN so! Dafür wird kaum ein Kind wieder abgemeldet, schon gar nicht, wenn dafür kein Geld da ist... Den Beruf Vollzeitmama kann sich halt nicht jeder leisten.