Erstausstattung nach Trennung mit Kind?
Hallo,
Nach 6,5 Jahren Beziehung haben mein Partner und ich uns nun endgültig getrennt. Wir leben schon jahrelang zusammen & nun ist es so das ich zusammen mit unserem 3 Monate alten Sohn ausziehen werde.
Am Donnerstag habe ich eine Wohnungsbesichtigung & die Anträge fürs jobcenter hab ich auch abgeholt, da ich derzeit nicht Erwerbstätig bin sondern in Elternzeit.
Nun ist es so, daß ich keinerlei Möbel besitze außer das Kinderzimmer meines Sohnes.
Auf Nachfrage beim jobcenter wie es aussieht mit erstausstattung bekam ich mündlich sofort gesagt: "Nein, sie haben einen gemeinsamen Hausstand, da müssen sie teilen."
Ja wie lustig. Soll ich die Couch durchschneiden? Die Schrankwand? Küche? Bett? Das is ja wohl kaum möglich.
Es sind alles seine Möbel da ich damals bei ihm mit eingezogen bin. Jede weitere Anschaffung die fällig war hat er auch gemacht da er hauptverdiener ist/war.
Lassen die mich tatsächlich mit kind in eine wohnung ziehen wo ich nichts an Mobiliar habe?
Liebe grüße
3 Antworten
Ja dir steht eine Erstaustattung zu. Wichtig ist ein schriftlicher Antrag alles andere ist nur Schall und Rauch. Auf die Möbel die dir gehören hast du einen einklagbaren Anspruch auf Herausgabe.
Der Beschreibung nach hast Du Anspruch auf eine Erstausstattung, soweit Du noch nie eigene Wohnungseinrichtungsgegenstände besessen hast.
Lassen die mich tatsächlich mit kind in eine wohnung ziehen wo ich nichts an Mobiliar habe?
Wenn Du es wehrlos zuläßt, dann ist dies nicht unmöglich.
Du solltest Dich ggf. an eine Beratungsstelle vor Ort wenden.
Dir steht das zu.
"sich von Ihrem Partner getrennt haben und eine neue Wohnung beziehen müssen."
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/umzug/erstausstattung-wohnung/