Bin ich meiner Ex-Freundin unterhaltspflichtig?
Guten Tag, und zwar habe ich vollgendes Problem. Meine Ex-Freundin und ich waren 10 Monate lang ein Paar. Sie wurde ungeplant schwanger und wir haben uns entschlossen das Kind zu bekommen, da eine Abtreibung für uns nicht in Frage kam. Wir nahmen uns eine gemeinsame Wohnung in der wir ca 7 Monate lang zusammen lebten. Die Beziehung lief einfach nicht und wir haben uns dafür entschieden gute Freunde zu bleiben und uns gemeinsam aber getrennt um unsere Tochter zu kümmern. Sie zog wieder in ihre Heimatsstadt (45KM entfernt). Sie hat vor der Schwangerschaft studiert und ist momentan nicht arbeiten und kümmert sich um unsere Tochter. Das dortige Jobcenter entschied das ich 3000 Netto im Monat verdiene. Diese Summe entsteht aber aus außer Tariflichen Zahlungen, da ich im Monat nur 2400 Euro zu verfügung habe. Jetzt möchte das Jobcenter das ich für dieses Jahr 6200 Euro nachzahle bezüglich auf das Betreuungsunterhalt für meine Exfreundin. Monatlich soll ich zusätzlich ab sofort 642 Euro an sie und 330 Euro für unsere Tochter zahlen. Wie soll das vonstatten gehen. Ich habe leider Schulden die ich vor unserem Zusammenleben verursacht habe abzuzahlen. (Inkl. einer geringen Geldstrafe. noch 2500 Euro offfen Monatl. Rate 100 Euro) Dazu kommt meine Autofinanzierungsrate( Ich bin auf das Auto beruflich angewiesen) Miete Essen Tanken etc. Bin ich meiner Ex Freundin nun wirklich voll Unterhaltspflichtig nach so einer kurzen unehelichen Beziehung ? Gruß und danke für die kommenden Antworten. Ich habe übrigens Montag einen Termin bei einem Familienanwalt.
6 Antworten
Deiner Freundin steht Betreuungsunterhalt von dir zu für die ersten 3 Lebensjahre zu. Dafür ist es egal, wie lange ihr zusammen ward oder ob ihr verheiratet ward, es zählt lediglich die Tatsache, dass ein Kind entstanden ist.
Auch übertarifliche Leistungen gehören zur Nettoberechnung dazu, wenn diese regelmäßig gezahlt werden, war es eine nachweisbare Ausnahme (z.b. Firmenjubiläum oder besonderer Abschluss der Firma) dann wird das höhere Gehalt nur für die Unterhalt für diesen Zeitraum herangezogen.
Schulden werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
das ist im selbstbehalt mit enthalten. schulden interessieren in der regel nicht.
Ein Unterhaltsanspruch besteht den Grunde nach für die Frau mindestens bis zum 3. Geburtstag des Kindes wegen der Betreuung eines minderjährigen Kindes. Auf die Dauer der Beziehung kommt es dabei nicht an. Bei der Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter gelten aber andere Maßstäbe als gegenüber den Kind.
Rückwirkend kann Unterhalt nur bis zu den Zeitpunkt verlangt werden, zu den sie zur Auskunft über das Einkommen aufgefordert wurden.
Das dortige Jobcenter entschied das ich 3000 Netto im Monat verdiene.
Das Jobcenter entscheidet da nicht, sondern stellt eine Forderung. Bei übergeleiteten Unterhaltsansprüchen gilt der Zivilrechtsweg.
Sie müssen an dieser Stelle genau überlegen, in welcher Höhe sie die Unterhaltsansprüche akzeptieren. Das heißt, Sie, bzw. ihr Anwalt müssen selbst die Unterhaltshöhe berechnen.
Falls das Jobcenter die Höhe dann nicht akzeptiert müßte es Klage erheben. Die Kosten des Verfahrens werden dann oft im Verhältnis des Obsiegens verteilt.
Diese Summe entsteht aber aus außer Tariflichen Zahlungen
Der Grund der Zahlung ist recht egal auch Bonuszahlung etc. werden als Einkommen gerechnet. Davon zu unterscheiden sind lediglich Spesen also Zahlungen denen auch ein Aufwand entgegensteht.
Ich habe leider Schulden die ich vor unserem Zusammenleben verursacht habe abzuzahlen.
Soweit es nicht um den Mindestunterhalt von minderjährigen Kindern geht, sind Schulden die vor den Bekanntwerden der Unterhaltspflicht entstanden sind in der Regel berücksichtigungsfähig, also vom Einkommen abzuziehen.
Zu beachten ist das ein Autokredit natürlich nicht zweimal, einmal bei den Schulden und einmal bei den Fahrtkosten geltend gemacht werden kann.
das jc legt fest und fordert ein. wenn sich keiner bewegt, dann schicken sie die frau klagen und holen sich die kosten zurück von ihm. wenn er nicht zügig agiert, kann das jc auch strafgelder verhängen
Ja, bist Du. Dein Anwalt wird es Dir erklären.
Du musst Deiner Ex bis zum 3. Geburtstag des Kindes und für Dein Kind bis zum Ende der ersten Ausbildung Unterhalt zahlen.
http://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/betreuungsunterhalt.html
unterhaltspflichtig für das kind sind beide eltern. in bar sogar beide ab 18.
Es ging erst mal nur um IHN.
bezüglich auf das Betreuungsunterhalt für meine Exfreundin.
Da ist SIE nämlich nicht zuständig.
für sie muss er unterhalt zahlen, wenn er zahlen kann. für das kind sind beide eltern zuständig.
Keine Ahnung, wie Du es schaffst, ALLES mißzuverstehen.
Die Mutter leistet den Unterhalt durch die Betreuung des Kindes.
deine schulden interessieren keinen. das ist dein problem. der betreuungsunterhalt und der unterhalt kind sind vorrangig zu zahlen und somit hast du genügend geld übrig um dich selbst zu finanzieren. du wirst also luxus für einige zeit vergessen müssen und die sachen neu durchrechnen müssen. die schulden beim jc kannst du vielleicht in raten abstottern.
Stimmt so pauschal nicht. Es gibt berücksichtigungsfähige und nicht berücksichtigungsfähige Schulden.