Kontoauszüge für Erstantrag ALG II für welchen Zeitraum
Hallo! Ich hab vor ca. 3 Wochen erstmals einen Antrag auf ALG II beim Jobcenter gestellt. Zum Termin der Antragsabgabe habe ich alle Unterlagen bis auf das Formblatt 'Vermögen VM' und die geforderten Kontoauszüge der letzten drei Monate eingereicht mit der Begründung, dass ich es nicht geschafft habe rechtzeitig auszufüllen und Textstellen der Kontoauszüge zu schärzen (was ja mein Recht ist). Ich fragte die Mitarbeiterin, ob ich das einfach in den nächsten Tagen nachreichen kann. Sie bejahte und sagte, ich solle mich nicht wundern, sie müsse trotzdem einen Brief (Aufforderung) fertig machen. In diesem Brief, den ich einige Tage später erhielt, wurde ich dazu aufgefordert, die Kontoauszüge seit 01.07.2124 (ich vermute, dass es 2012 oder 2013 bedeuten soll) vorzulegen. Meine Frage: Wenn man einen Antrag nicht sofort vollständig einreicht, darf das JObcenter Kontoauszüge von so langer Zeit anfordern??? Im Internet, fand ich nur folgende Auskunft: www.bfdi.bund.de/DE/Themen/Arbeit/BA/FAQ/Artikel/Kontoauszuege.html?nn=2506554, also die Einreichung von bis zu 6 Monaten. Seitens einer Sozialberatung wurde mir gesagt, dass das Jobcenter Kontoauszüge auch bis zu 10 Jahre rückwirkend verlangen darf. Was stimmt, kennt jemand eine gesetzliche Grundlage? Gibt es die überhaupt oder liegt es im Ermessen des Sachbearbieters, wenn man so wie ich anscheinend bereits einmal seine Mitwirkungspflicht verletzt hat??
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen... danke schon mal im Voraus!!
5 Antworten
Die Beauftragten für den Datenschutz erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Sie haben aber keine Richtlinien-Kompetenzen. Sie können lediglich Kommentare abgeben und Empfehlungen.
An die muss sich dein örtliches Sozialgericht aber so wenig halten wie dein Sachbearbeiter. Dass sich dein Gericht an einem früheren Urteil eines anderen Gerichts orientiert, ist da schon wahrscheinlicher - aber auch nicht zwingend.
Außerdem gibt es häufig Ausnahmen von der Regel - weshalb ja auch der Bundesbeauftragte stets "regelmäßig" schreibt - also darüber, was in der Regel so üblich sein sollte!
Was du im Juli letzten Jahres getan hast, das wissen wir nicht. Aber offenbar will es dein Jobcenter wissen. Warum also nicht?
Es gibt Leute, die haben ihr Vermögen an Brot für die Welt überwiesen, um dann verdutzt festzustellen, dass sie jetzt ja ALG II benötigen. Dann greift eben das BGB zur Schenkung und das SGB II § 33 - und das Jobcenter holt sich das Geld dann zurück ;-).
Gruß aus Berlin, Gerd
Danke für deine Antwort... mein Problem hat sich fast von allein erledigt (s.o.)...
Egal ob du einen Erstantrag stellst oder eine Weiterbewilligung,das Jobcenter darf nur in Ausnahmefällen Kontoauszüge für bis zu 6 Monate verlangen ( Selbstständigkeit ) in der Regel sind es aber für die letzten 3 Monate !
Das mit den 10 Jahren,kann nur zutreffen,wenn es sich um das Sozialamt handelt.
Denn bevor das Sozialamt Zuzahlungen für ein Pflegeheim der Angehörigen zahlt,wird erst die Unterhaltspflicht der Angehörigen geprüft.
Dabei sind auch Schenkungen der letzten 10 Jahre zu berücksichtigen,deshalb könnten hier diese Kontoauszüge verlangt werden um dies Prüfen zu können.
Würde nämlich eine Schenkung innerhalb dieser 10 Jahre von der hilfebedürftigen Person erfolgt sein,kann das Sozialamt diese Schenkung rückwirkend für bis zu 10 Jahre einfordern.
Danke für deine Antwort... ich hab vorhin persönlich nochmal im Jobcenter nachgefragt... die Datumsangage ist ein Versehen und ich solle nur die Auszüge der letzten 4 Wochen einreichen... hallelujah!!
Also, das mit den 10 Jahren zurück wäre masslos. Hier findest Du den Text des
Hallo! Vielen Dank erstmal fürs Lesen und schnelle Beantworten. Ja, das ist auch der Link, den ich in meinem Text hatte. Ich stell mir nur konkret die Frage, ob mein Fall , also die Forderung zur Vorlage der Auszüge der letzten ca. 1,5 Jahre rechtens ist vor dem Hintergrund, dass ich mit meinem Nichteinreichen wahrscheinlich schon meine Mitwirkungspflicht verletzt habe???
Danke an alle Antworter..... die Frage hat sich nach einem persönlichen Gespräch im Jobcenter erübrigt, weils einfach ein grober Tippfehler war. Manchmal ist alles viel einfacher, als man denkt :)