Könnte es mit dem Jobcenter zu Schwierigkeiten kommen bei einem Geldeingang für eine Warenbestellung im Internet?

8 Antworten

In der Regel passiert Folgendes: das Jobcenter schickt dir ein Schreiben, in dem sie dich vielleicht noch mal drauf hinweisen, dass du gewisse Meldepflichten einzuhalten hast, was Einkünfte angeht, solange du im Leistungsbezug steckst, und die Aufforderung zu einer Stellungnahme, woher und wie dieser Geldeingang zustande kam und ob es sich um eine Geldzuwendung handelt, die du regelmäßig beziehst oder nicht. Meist folgt der Hinweis, dass es im Falle einer Verletzung deiner Meldepflicht bezüglich Einkünften für dich die üblichen Konsequenzen haben kann (Kürzung, Sperre, mögliches Strafverfahren wegen Täuschung -- da brauchst du aber keine Panik haben, denn in deinem Fall liegt keine Einnahme und somit auch keine Pflichtverletzung vor, da du in diesem konkreten Fall nur "Durchlaufposten" für deine Großeltern bist!)

Du kannst dann einen kurzen Brief aufsetzen (oder die Sache auch telefonisch oder persönlich bei deinem Ansprechpartner im Jobcenter vortragen, wobei ich aber immer zum Brief raten würde und den sicherheitshalber für die eigenen Akten einmal abkopieren, damit du für dich auch einen Nachweis hast!), wie sich das in diesem Fall verhalten hat. Die Großeltern wollten einmalig gerne was im Netz bestellen, haben aber keinen Zugang oder Account oder wie auch immer, weshalb ihr das geregelt habt, dass du das Geld für die Bestellung überwiesen bekommst und die Sache dann ersatzweise abgewickelt hast.

Willst du gaaaanz sicher gehen, lass auch deine Großeltern per Unterschrift bestätigen, dass das so korrekt ist, oder gib einfach die Kontaktanschrift deiner Großeltern an mit dem Hinweis, dass das Jobcenter auch gerne selbst bei ihnen nachfragen kann, ob es stimmt oder nicht.

Dann passiert dir auch nichts weiter.

Wenn du deinem Ansprechpartner im JC vertraust und mit dem gut auskommst, kannst du auch von dir aus an ihn herantreten und ihm die Sache mitteilen, bevor dem JC das dann irgendwann mal auffällt und sie dich offziell anschreiben. Dann bist du deiner Meldepflicht sogar mehr als korrekt nachgekommen, der Mitarbeiter macht sich einen kleinen Vermerk, überprüft das Ganze vielleicht noch mal, eventuell bekommst du noch mal ein automatisches Infoschreiben, dass die Sache überprüft wird (doppelt hält ja bekanntlich besser XD) und dann ein zweites Schreiben, dass alles in Ordnung ist. 

MorticiaAddams 
Beitragsersteller
 20.06.2015, 19:23

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Habe mich selber auch noch einmal schlau gemacht, und wenn ich das alles richtig verstehe im SGB II dann müßte für mich auch der §11a greifen, d.h. 'Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen...'

Ich hoffe, ich habe das alles soweit auch richtig verstanden. Ich halte den Stand mal aktuell in der Fragestellung.

BelleRobyn  20.06.2015, 20:01
@MorticiaAddams

Hey, sehr gut nachgelesen! Daumen hoch :) (Der Part trifft übrigens auch auf Sachen wie Geburtstagsgeld von Verwandten zu. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Gabe, für die kein irgendwie geartete Verpflichtung zur Zahlung bestand. Das nur so am Rande)

Es DARF eigentlich nichts passieren. Gerade da Eingang und Ausgang fast zeitgleich sind.

Wenn du mit deinen Großeltern was schriftliches fest hältst ist das ein Plus Punkt.

Besser wäre es, die Ware von dem Geld was eh schon/noch auf dem Konto ist zu bezahlen und mit dem Geld von deinen Großeltern eben den Einkauf im Supermarkt zu zahlen.

Das Problem ist, wie  @dafee schon schreibt, dass JC gerne erstmal anrechnen und weniger zahlen und erst DANN fragen stellen. So eine Klärung kann sich hinziehen. Aber wie gesagt EIGENTLICH dürfte nix passieren. Rechtlich bist du auf der sicheren Seite.

Lass dir von deinen Großeltern schriftlich bestätigen das du für sie etwas im Internet gekauft hast. Das kannst du doch entsprechend nachweisen und dann sollte es auch keine Probleme geben. Nachfragen wird das Jc sicherlich falls du für diesen Zeitraum Kontoauszüge einreichen musst.

Das hättest du mal lieber nicht getan. Ich kenne einen Fall, da war das ähnlich, nämlich Geldeingang - Geldausgang. Bis das geregelt war, dauerte es Wochen. Das Jobcenter wollte partout das einbezahlte Geld als Einnahme verrechnen.

Warum sollte es da Probleme geben,wenn du das Geld in Bar bekommen hast und selber auf deinem Konto eingezahlt hast ?

Dann hast du es dir halt angespart und wegen dieser besagten Bestellung dann auf dein Konto eingezahlt.

Wer will dir das denn nachweisen,wenn das nicht von deinen Großeltern auf dein Konto überwiesen wurde ?