Frage zu Betreuungsunterhalt
Hallo ich habe eine Frage.
Mal angenommen der Kindsvater trennt sich von der Kindsmutter als das Kind 3 Monate alt ist und verdient 1517 Euro netto.
Laut Düsseldorfer Tabelle stehem dem Kind Unterhaltszahlungen vom Kindsvater in Höhe von 317 Euro zu.
Somit hat der Kindsvater ein übriges Einkommen in Höhe von 1200 Euro.
Der KV ist jedoch der KM 3 Jahre lang verprflichtet Betreuungsunterhalt zu zahlen. Die KM arbeitet nicht und bekommt ALG2.
Der Selbstbehalt des KV gegenüber der KM ist genau 1200 Euro, somit ist der KV nicht fähig der KM Betreuungsunterhalt zu leisten.
Bekommt die KM dann einfach ganz normal ALG2 oder bekommt sie vom Jugendamt einen Vorschuss auf den Betreuungsunterhalt den der KV auch zurückzahlen muss.
Wenn sie einen Betreuungsunterhaltsvorschuss erhält, wie hoch ist dieser?
Vielen Dank
4 Antworten
lt. düsseldorfer tabelle stehen dem kind 333 euro unterhalt zu, davon abgezogen werden 92 euro kindergeld (also hälftiges) und das ergibt einen unterhalt von 241 euro den der vater zu zahlen hätte für sein kind.
somit hat er einen restbetrag von 1276 euro für sich.
selbstbehalt gegenüber der mutter beträgt 1200 euro. somit ergibt sich ein theoretischer betrag von 76 euro der zahlbar wäre als betreuungsunterhalt.
so km nicht leistungsfähig ist an betreuungsunterhalt, muss die km alg2 beantragen. unterhaltsvorschuss wird nur für das kind bezahlt. den betreuungsunterhalt muss der vater auch an niemanden zurückzahlen, da er schlichtweg nicht leistungsfähig ist was das betrifft.
Zuerst kommt Kindesunterhalt, erst wenn dann noch genug Geld da ist, muss Betreuungsunterhalt gezahlt werden bis zur Grenze.
317 Euro ist ja nur der Nennbetrag, da geht ja noch das halbe Kindergeld ab, zu zahlen wäre dann ja nur 225 Euro. Und zum Netto kommt auch Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu, darf man auch nicht vergessen.
Betreuungsunterhaltsvorschuss gibt es nicht, das Jugendamt interessiert sich auch nicht, wovon die Mutter lebt, die sind nur für Kinder zuständig, so was wurde noch nicht erfunden. Sie erhaelt auf Elterngeld aufstockendes Alg2 und das Jobcenter wird Gehaltsnachweise vom Vater haben wollen, um zu sehen, ob Betreuungsunterhalt zu bekommen ist oder nicht. Zu holen ist nur was bis zum Selbstbehalt. Das macht das Jobcenter.
Glaube ich nicht, den sogar das Elterngeld Mindestsatz 300 Euro wird auf Hartz4 angerechnet.
Ich glaube du bekommst nur den Mehrbedarf für Alleinerziehende, vom Job Center .